Zustimmung Hermanns von Velen des Jüngeren zum Vertrag von Utrecht zwischen Adolf Graf von Neuenahr, Moers und Limburg, Statthalter und Kapitängeneral des Fürstentums Geldern, und den Abgesandten der Münsterschen Stände, Johann von Rhemen, Dr. Johann Boxtart und Henrich de Frese: Verzicht auf Entschädigung wegen der Einnahme Meppens