Vertrag der Markgrafen Ernst und Bernhard von Baden-Durlach zwischen der Stadt Steinbach einerseits und der Gemeinde Leiberstung andrerseits über die Fröhnung des Brennholzes zum Rathhaus in Steinbach, Belegung mit Bete, des Stücklein Erlenholz an, neben oder zwischen der Speck- und Reutmatte, Unterlochung beiderseitigen Zwing und Banns, Waidgang im Schindeck und des von den Steinbachern an die Leiberstunger vergeblich geschuldete Bauholz