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Testament des Wandtkramers Henrich von Heiden (Jüdefelder Straße), vom 24. November 1660, verkündet am 13. Dezember 1660.
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Enthält: Als Erbin wird eingesetzt seine Frau Katharina Brüggeman, früher Witwe Bernhard Brüning. Vermächtnisse erhalten seine Eltern. Zeugen: Thomas Halsbandt und Hermann Wessels, beide Bäcker. Von Rats wegen: Peter Heggeler. Johan von Heiden Senior erhält Abschrift gegen das Versprechen, das Testament nur beim Rat anzufechten. Zeugen: Johan Hamicholt und Godfrid Olmerlo.