Kurfürst Philipp von der Pfalz bevollmächtigt seine Räte Hans von Wallbrunn (Walborn), Ritter und Burggraf zu Starkenberg, und Doktor Dietrich von Plieningen, dass sie den Erbteil am Schloss und Amt Klingenberg am Main, den Graf Philipp II. von Hanau-Lichtenberg dem Pfalzgrafen und dessen "lieben sone" Landgraf Wilhelm III. von Hessen verkauft hat, mit allem Zubehör einnehmen, die Huldigung der Untertanen empfangen und das Schloss gebührlich besetzen und versehen. Kurfürst Philipp weist alle Knechte, "verwandten" und Untertanen des Schlosses und Amts Klingenberg um Gehorsam gegenüber seinen Räten an.