Werden.-Heinrich Werner Johann Anton von Merode, Herr zu Schwansbeil, Merveldt und Schloßberg, reversiert über den folgenden inserierten Behandigungsbrief vom gleichen Tag: Werden.-Abt Benedikt behandigt den Vorgenannten mit dem Erbzinsgut Niederhove in der Grafschaft Mark, Amt Lünen, Kirchspiel Derne, Bauerschaft Horstmar. Der Erbzins von 4 Reichstalern ist jährlich am 11. November der Kellnerei zu zahlen. Wenn eine Hand stirbt, ist das Gut mit 5 Goldgulden wiederzugewinnen. Der Abt unterschreibt und läßt sein Sekretsiegel anhängen.-Der Belehnte behält sich vor, den Zinsanschlag überprüfen zu lassen. - Or., Papier, Petschaft und Unterschrift