Der Richter von Werden Johann von Titz macht für sich und seine Erben bekannt, daß ihm Bernhard (Bernd) Buth eine Wiese zu Bardenscheid (-scheit) als Pfand gesetzt hat, die dieser selbst als Pfand von Heinrich ten Putte für 43 oberländische Gulden erhalten hatte. Johann hat seinerseits die Wiese als Pfand gesetzt gegenüber Rutger von der Leyen. Rutger kann nun die Wiese in der gleichen Art und Weise nutzen, wie sie Johann zuvor genutzt hat, und zwar bis zur Rückzahlung der 43 Gulden durch Heinrich ten Putte und dessen Erben. - Es siegelt der Aussteller. - Gegeven ... up den donredagh nae Oculi.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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