(1) F 1422 (2)~Kläger: Dr. Ernst Karl Christian Fischer, RKG-Advokat und -Prokurator, (3)~Beklagter: Niemeyer, Amtmann zu Sternberg, (4)~Prokuratoren (Kl.): Dr. Ernst Karl Christian Fischer (1756) (5)~Prozessart: Citationis ad videndum exigi deservitum, seque condemnari cum expensis Streitgegenstand: Die Klage ist auf Begleichung der Gebühren und Auslagen des Klägers, die 1752 im Rahmen seiner Bemühungen um die Einleitung eines Appellationsverfahrens des Beklagten gegen von dem Busche zu Hünnefeld gegen einen Spruch der lipp. Kanzlei entstanden waren. 16. Juni 1756 Rufen gegen den nicht erschienenen Beklagten, 8. Oktober 1756 Litiskontestation von amtswegen angenommen. Am 17. Juli 1758 taxierte und moderierte das RKG die geforderten Gebühren in fortdauernder Abwesenheit des Beklagten auf 47 Fl. 57 Kreuzer und setzte ihm eine Frist zu deren Bezahlung. 1. Juni 1759 taxierte und moderierte das RKG die dem Kläger zur Beitreibung dieser Summe ferner entstandenen Kosten auf 20 Fl. 12 Kreuzer, verurteilte den Beklagten auch zu deren Bezahlung und erließ ein Exekutionsmandat auf die lipp. Kanzlei zur Beitreibung. (6)~Instanzen: RKG 1756 - 1759 (1752 - 1759) (7)~Beweismittel: Designatio deserviti et expositorum (Q 4, 5). Botenlohnquittung (Q 6, 7). (8)~Beschreibung: 23 Bl., lose; Q 1 - 9.