Abt Gerwig von Weingarten und Jakob Freiherr zu Waldburg, der Vormund der Truchsessen Johann, Philipp und Georg, vergleichen sich dahin, dass statt der vom Kloster verlangten Ablösung der Vogteigüter um 6000 fl., die ihm vertragsmäßig zusteht, die Truchsessen dem Kloster 4000 fl. darleihen und einen Teil der Vogteigüter nachlassen sollen, wogegen jene Güter erst nach 10 Jahren um 10000 fl. gelöst werden können

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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