Beweisstücke des Hochstifts bezüglich der Landsäßigkeit der Ritterschaft, insbesondere der peinlichen Gerichtsbarkeit: a) Designation unterschiedlicher vom Adel, die von den Bischöfen von Würzburg und Herzogen zu Franken "ihrer. Verbrechung halber jederweilen" bestraft und gerechtfertigt worden. Die Liste ist in 3 Abschriften vorhanden und angelegt um 1615. Der älteste Fall datiert aus dem Jahr 1329. In der 3. Abschrift sind noch Fälle nachgetragen von 1621 - 1631, u. a. Enthauptung Christoph Zollner v. d. Hallburg wegen Plackerei 1624, Bestrafungen des Hektor Hyeron Christoph von Rodenhan, Julius Gottfried von Reitzenstein, Julius Schliderer von Lachen, Eberhard Adolf von Fischborn, Hexerei halber. b) Protokoll (der würzburgischen Kanzlei) unterschiedlicher Einfall und "ohngebührlicher Verhandlungen" etlicher ade-. liger Vasallen des Stifts, und Verzeichnis der deshalb geforderten "Abträg" oder Geldbußen, 1611 - 1615 (Gewaltaten. gegen würzburgische Untertanen; Verhinderung des Flurreitens an Pfingsten zu Eyringshof und Erbauung eines Kirch. hofs in praejud. des Stifts Geistlichkeit zu Eyringshof durch Adam Hermann von Rotenhan etc.)