Bischofsheim: Eberwin, Scholastiker der Mainzer Kirche, bekundet, daß er die Pfarrkirche zu Bischofsheim (Bischovis-), deren Patronatsrecht oder Kollation (jus patronatus seu collatio) dem Probst der Kirche zu St. Viktor in Mainz seit alters zusteht, in die Hände des Herrn Simon, Dekan der Mainzer Kirche und Probst des Stifts St. Viktor, übergeben hat und verzichtet auf alle Rechte und Privilegien, die dagegen vorgebracht werden können.