Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen seinem Vetter und Bruder Herzog Otto II. von Pfalz-Mosbach einerseits und dem Abt und Konvent zu Schönau andererseits Irrungen über den Fruchtzehnten an etlichen [Wein-]Bergen und Äckern in der Gemarkung zu Wiesloch halten. Ein durch seine Räte am 04.01.1496 (uff montag nach circumcisionis) aufgerichteter Anlass konnte bislang, "uß ursachen" und da die Parteien strittig geworden sind, nicht zu Ende geführt werden. Zum heutigen Tag sind daher die Vertreter der Parteien, Anselm von Eicholzheim (Aicholtzhaim), Vogt zu Mosbach, Meister Balthasar Mannheimer, Lizenziat, Erasmus Kieser, Rentmeister und Schultheiß zu Mosbach, und der Schultheiß zu Wiesloch von wegen des Klosters Lorsch, "sin" [des Abts?] Schaffner Erhard Nell sowie der Abt [Nikolaus] von Schönau in eigener Person mit dem Großkeller zusammengekommen. Dabei vereinbart wurde, dass die bisherigen Anlässe und Entscheide kraftlos sein und die Parteien mit sechs Zusätzen vor einen Obmann kommen sollen. Die Schiedsleute sollen die Sache gütlich oder rechtlich unter Verzicht auf weitere Rechtsmittel entscheiden. Obmann ist der Zentgraf in der Kirchheimer Zent, vier Zusätze kommen aus dem Gericht zu Wiesloch und waren bei der Verhörung anwesend, zwei weitere will der Pfalzgraf verordnen. Der anberaumte Tag soll zu Wiesloch am Montag nach Quasimodogeniti [03.04.1497] stattfinden, die Sache innerhalb eines Vierteljahrs verhandelt werden. Kurfürst Philipp hat für seinen Vetter und Bruder Otto den Anlass angenommen und kündigt sein Sekretsiegel an, die anderen Beteiligten haben gleichermaßen eingewilligt.