Heinrich Timmermann, Sohn + Heinrichs, macht bekannt, daß Abt Konrad ihn zu Dienstmannsrecht mit dem Haus, Garten und Land gen. die Reinsche Stede zu Lengerich, die ungefähr 1 1/2 Scheffelsaat Land hält, belehnt hat. Davon sollen jährlich an die Heilig-Kreuz-Vikarie zu Schapen drei Schilling Lingener Geldes bezahlt werden. Er hat durch seinen Bevollmächtigten Johann Brummelew huldigen lassen. Wenn der Belehnte stirbt, soll der nächste rechte Erbe das Gut innerhalb von sechs Wochen und drei Tagen wieder empfangen mit Zahlung von zwei Goldgulden. Anwesend waren Dr. iur. Johann zum Putz, Syndikus des Stifts Werden, und Alexander Duden. - Es siegelt Alexander Duden.