Bischof Otto von Paderborn (Otto von Rietberg) beurkundet, daß der verstorbene Ritter Henrich, genannt von Gummern (Gummere), kurz vor seinem Lebensende eingestanden habe, eine Stätte und eine kleine Wiese (area et pratellum), die der Kirche St. Johann in Lemgo gehörten, sich widerrechtlich angeeignet zu haben. Die Einkünfte dieser Stätte und Wiese habe der Ritter Henrich, genannt Slavus, nach dem Tode des Gummern mit Zustimmung des Pfarrers jener Kirche für seine Lebenszeit gekauft und überweist sie mit einer anstoßenden Stätte und darauf stehenden Gebäuden um seines und seiner Gemahlin und seiner Kinder Selenheil willen der Kirche St. Johann und dem Unterhalt des Pfarrers. Bischof Otto bestätigt dieses Abkommen. Besiegelt von dem Bischof, Pfarrer Albert von Lemgo, Heinrich, genannt Slavus und den Bürgermeistern von lemgo. Acta sunt hec anno domini 1285 in die Bartholomei. Original auf Pergament mit vier anhängenden Siegeln, Bischof und Stadt mit Gegensiegeln.