Der Ulmer Stadtammann Eberhard Bloß bekennt: Vor dem Stadtgericht in Ulm hat der Abt des Benediktinerklosters Wiblingen [Stadt Ulm] Ulrich [Hablüzel] Klage gegen den Ulmer Bürger Johann Ritter geführt, weil dieser von den Beständnern zweier Güter in Mussingen [Gde. Illerkirchberg/Alb-Donau-Kreis], über die dem Kloster Wiblingen das Obereigentum zusteht, Frondienste gefordert hat. Dagegen hat der Beklagte erklärt, dass er von Jodok ("Jos") Sträler das Vogtrecht über die zwei Güter erworben hat, weswegen ihm festgelegte Abgaben und Dienste zustehen. Da der Abt ihm aber nur die Abgaben nach Zinsrecht und keinerlei Vogtrechte zugestehen will, hat er um die Einräumung einer Frist gebeten, damit der Verkäufer Jodok Sträler vor dem Stadtgericht erscheinen und die bei dem Verkauf eingegangene Gewährleistungspflicht erfüllen kann. Nach Ablauf der Frist ist dann Jodok Sträler vor dem Stadtgericht erschienen und hat erklärt, dass ihm ein Vogtrecht an den Gütern zustand, das er an Johann Ritter veräußert hat. Daraufhin haben die Richter Johann Ritter von der Klage freigesprochen, es dem Abt aber freigestellt, wegen des Vogtrechts gegen den Verkäufer Klage vor dem Stadtgericht zu führen. Nachdem der Abt davon auch Gebrauch gemacht hat, haben die Richter nach Anhörung der Parteien und Prüfung der von ihnen vorgelegten Beweismittel erklärt, dass Jodok Sträler mit einem Eid vor dem Stadtgericht beschwören soll, dass ihm das Vogtrecht an den Gütern zugestanden und er dieses an Johann Ritter veräußert hat. Nach Ablauf einer von ihm geforderten Bedenkzeit hat sich Jodok Sträler nun bereiterklärt, den Eid vor dem Gericht abzulegen. Davon wurde er aber durch den Abt entbunden, der seine Klage fallengelassen hat. Auf Bitte des Johann Ritter wird ihm dieses beurkundet.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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