Kurfürst Philipp von der Pfalz verschreibt, aus besonderer Gnade und getreuer Dienste wegen, dem Ritter Eitel von Sickingen das Schloss Wolfsburg hinter Neustadt an der Weinstraße (Wolfsperg hinter der Nuwenstat) auf Lebtag. Eitel soll dort seinen Wohnsitz nehmen, das Schloss wie der verstorbene Vorbesitzer Friedrich Steinhauser (Steynhusern) behüten und bewahren und es wie vorgefunden in gutem Bau halten. Für die Burghut soll er dieselben Nutzungen erhalten, die Steinhauser genossen hat, namentlich das Holzrecht mit zwei Pferden aus der Gemarkung zu Deidesheim nach Wolfsburg, die Fron von Lachen, die vormals nach Wolfsburg gefront hat, das "wiesen pletz" unterhalb von Wolfsburg, das bisher ebenfalls dahin gehört hat, das Bächlein genannt Odensbach (Odenspach) sowie den Wald an der Wolfsburg. Aus diesem soll Eitel jedoch kein Holz verkaufen und kein Brenn- oder Bauholz hauen, mit Ausnahme von Holz, das zum Bau und Heizen im Schloss notwendig ist. Der Pfalzgraf verspricht darüber hinaus, ihm jährlich 25 Gulden, 45 Malter Korn und 1 Fuder Wein gegen Quittung zu reichen; das Geld vom Landschreiber zu Neustadt, die Frucht und den Wein vom dortigen Keller.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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