Die Äbtissin Bonezeth von Herford überlässt dem Joh. Krowel das Molenhus bei der Mühle zwischen den beiden Städten gelegen, mit der Bedingung, dass er dasselbe im Bau herstellen, jährlich davon 1/2 Goldgulden Zins zahlen und Unterkunft für Pferd gewähren muss (Revers des Joh. Krowel vom selben Tage).