Kurfürst Philipp von der Pfalz und Markgraf Friedrich von Brandenburg (zu Brannenburg zu Steyn et cetera) bekunden, dass sich zwischen Wilhelm von Bebenburg und Konrad Spieß (Contzen Spiß) Irrungen, Angriffe, Gefangenschaft und Beschädigungen begeben hatten, weswegen auch eine königliche Ladungen und Urteile ergangen waren. Die Aussteller entscheiden, nachdem die Parteien vor ihren Räten verhört worden sind und sie die Sache zum gütlichen Entscheid gestellt haben, dass alle Übergriffe und alles, was sich mit königlichem Gebot zugetragen hat, gänzlich geschlichtet und vertragen sein soll, keine Seite die andere oder ihre Helfer bekümmern oder sich rächen soll, die Gefangenen freizulassen sind und die unbezahlten Gelder sowie die königlichen Gebote und Urteile kraftlos und ab sein sollen. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung.