1683 Mai 6, Lauterburg Sebastian von Woellwarth auf Lauterburg beurkundet: Konrad Bohner, Bürger zu Lauterburg, derzeit ulmischer Forstknecht zu Rötenbach [bei Bartholomä] (auf dem Röttenbach), hat seinem Bruder Gottfried Bohner, württ. Jäger zu Nattheim, dessen Teil des Erblehens zu Lauterburg, das beide nach dem Tod ihrer Mutter erbten, abgekauft. Das Erblehen besteht aus einer Behausung beim Zeughaus, 2 Tagwerk Garten, 8 Jauchert 1 Viertel Acker und 4 Tagwerk 1 Viertel Mähdern in näher beschriebenen Lagen. Die Herrschaft Lauterburg hat die hohe und die niedere Jurisdiktion, der Ritterkanton Kocher die Kontribution. An die Herrschaft fallen jährlich auf Martini zu Lauterburg 1 fl, 1 Fastnachtshuhn und 25 Eier, ferner bei Besitzwechseln vom alten und neuen Besitzer je 3 fl. Konrad Bohner und seine Erben sind künftig im vollen Besitz dieses Erblehens. Sr.: A. Ausf. Perg. - 1 Sg. in Holzkapsel ohne Deckel - U.: A. - Rv.: Erbhaußbrief ...; den 5ten Novembris 1696 hat der Conrad Bohner, Jäger in Steinheimb, dem Hannß Schillkopfen, Schäfern in Lautterburg, dißes Erbguth, wie hierrinn specificirt, zuesammenn verkaufft umb Pargellt pro 184 fl, welches Erbgut nun er, Schillkopf, oder seine Erben fürohin innehaben, nutzen, nüeßen, wiederverkaufen und gebrauchen sollen. Actum Lautterburg ut supra. T. Sebastian von Wöllwarth; den 5ten Aprilis 1724 har der Wolfgang Schurrer, Metzger in Lautterburg, dießes Erbguth wegen großen Schuldenlasts mit Consens der Herrschaft etc. fällig gemacht und es in dz Lagerbuech vor ein Fallguth einschreiben laßen; solches Guth beßitzt anjetzo [um 1750] des Schurren Tochtermann Mayer. Vgl. in StAL PL 9/3 das woellwarth-lauterburgische Sal- und Lagerbuch von 1682 Nov. 27, Erblehen des Jägers Conrad Bohner!

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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