Beurkundet wird: Johannes von Königsegg (Köngsegg), Freiherr zu Aulendorf (Alendorf), und Johannes Dionisi von Königsegg, Freiherr zum Königseggberg, haben seit etlichen Jahren mit dem Reichserbtruchsessen Wilhelm, Freiherren von Waldburg, über das Jagdrecht zwischen Aulendorf, Königsegg, Otterswang (Oterschwang), Hopferbach, Renhardsweiler (Renatschweiller) und dem Hohenberg vor Saulgau (Sulgen) [die Örtlichkeiten sind im einzelnen näher beschrieben] gestritten. Die von Königsegg haben den Standpunkt vertreten, von alters her in einem bestimmten [näher lokalisierten] Bereich das Recht auf Mitjagen und in einem anderen [ebenfalls beschriebenen] Bezirk das Jagen als zu dem Schloß Königsegg zugehörigen Eigen innegehabt und ausgeübt zu haben; der Truchseß habe sie unrechtmäßig daran gehindert. Dagegen bestritt der Truchseß ihnen diese Jagdrechte; wenn die Kläger sie früher ausgeübt hätten, sei dies ohne sein Wissen und das seiner Vorfahren geschehen. Freiherr Schweikhart von Gundelfingen und etliche andere, die hinzugezogen wurden, haben nach Verhör beider Seiten den Streit wie folgt geschlichtet: Truchseß Wilhelm bewilligt, in seinem zur Gft. Friedberg zugehörigen Forst zwei Bezirke ausmarken zu lassen. Im ersten haben die von Königsegg und ihre männlichen und weiblichen Nachkommen ein zum Schloß Aulendorf zugehöriges Recht auf Mitjagen inne. Im zweiten steht ihnen ein zum Schloß Königsegg zugehöriges [näher umrissenes] Jagdrecht zu [beide Bezirke näher lokalisiert]. Innerhalb dieser Bereiche darf keine der Seiten den Forst weiterverleihen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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