Zwischen Hans von Ehrenberg (Ernberg) einerseits sowie Bernhard Göler (Goler) von Ravensburg (Rauenspurgkh) und Christoph von Venningen als Vormündern des minderjährigen Dieter von Ehrenberg, des Sohnes des verstorbenen Dieter, andererseits vermitteln Jörg von Bach und Wolf von Gemmingen folgenden Vertrag: [1.] Hans von Ehrenberg verpflichtet sich, binnen zweier Monate für Dieters Mutter, Kunigunde, geb. Echterin, von Pfalzgraf Heinrich, Administrator des Stifts Worms, den noch ausstehenden schriftlichen Konsens des Lehnsherrn zur Verschreibung ihres Wittums (2000 Gulden) auf Bargen zu beschaffen. Weil 1000 Guldes des Zugebrachten (den Gulden Goldwährung zu 16 Batzen gerechnet) inzwischen von der Pfalz abgelöst wurden, verpflichtet sich Kunigunde, ebenfalls binnen zweier Monate eine Quittung über den Erhalt dieser 1000 Gulden vorzulegen. [2.] Hans von Ehrenberg übergibt den Vormündern eine Schuldverschreibung über 1000 Gulden Kapital, verzinslich mit 5 Prozent, die er dem verstorbenen Dieter geliehen hatte. Dieses Kapital, das ihm von Batt Hornegkh für eine jährlich zu cathedra Petri [= 22. Februar] fällige Leibrente von 50 Gulden vermacht wurde, hat Hans von den Vormündern zurückverlangt. Damit aber "derselb mißverstandt und ingefallen irrung nit zu unfreuntschaft raichte", hat nun Batt Horneck aus "gantz vetterlich gutem gemüt" auf seinen Gülten, Gütern, Höfen und Häusern zu Wimpfen oder anderwärts dem Hans weitere 1000 Gulden verschrieben, von denen die Leibrente fortan zu bedienen ist. 3.] Die Forderungen, die Hans von Ehrenberg wegen der bisher von ihm für des verstorbenen Dieters Kind erbrachten Leistungen gegenüber den Vormündern erhoben hat, wurden von diesen zurückgewiesen, weil Hans nach Dieters Tod den zuvor gemeinschaftlichen Besitz ganz allein nutzte; diese Forderungen und Nutzungen werden jetzt gegeneinander aufgehoben. Hans darf alle von dem verstorbenen Dieter zu Ehrenberg hinterlassene Fahrhabe - Wein, Frucht, Vieh, Silbergeschirr und Hausrat - behalten, jedoch mit Ausnahme des "verdeckht bechers", den Wilhelm von Habern der Kunigunde, geb. Echter, zur Hochzeit geschenkt hat. Bernhard Göler (Goler) und Christoph von Venningen wurden, weil Dieters Mutter sich wieder verheiratet hat, am 17. März (uf dinstag nach dem sontag Letare) [1534] in Heidelberg von den nächsten Freunden - von Vaterseite Hans von Ehrenberg und Christoph von Venningen, von Mutterseite Wilhelm von Habern, der "Pfaltz marschalckh", und Philipp Echter - zu dessen Vormündern bestellt. Bis zur Bestellung der Vormundschaft hat Batt Horneck "sonderlich des kindts halben die sach drewlich und gut gemaint" besorgt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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