Landgraf Ludwig von Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Diez, Ziegenhain und Nidda, bekundet, daß Katharina von Langenbach, genannt 'Sassenrodt', Äbtissin, und der Konvent des Klosters Gnadenthal baten, ihnen die 3 Malter Kornabgabe an das Gericht Igstadt zu erlassen, da sie ihre alte Gerechtigkeit an diesem Gericht, an dem sie auch einen Schöffen zu setzen hatten, etliche Jahre und besonders seit der Reformation ('reformirten religion') und Augsburgischen Konfession nicht mehr beanspruchten, daß die Schöffen jedoch dem Kloster kein Recht am Gericht zugestehen und behaupten, das Kloster habe die 3 Malter aus seinem Hof daselbst zu geben. Der Aussteller entscheidet die Sache gütlich dahin, daß die Schöffen auf 2 Malter verzichten, das Kloster dagegen 1 Malter jährlich am 11. November aus seinem Hof zu Igstadt entrichtet, sich laut Revers allen Rechts am Gericht begibt und alle Urkunden darüber dem Aussteller herausgibt. - Von diesem doppelt ausgefertigten Vergleich erhielt jede Partei ein Exemplar. - Unten aufgedrücktes Sekretsiegel des Ausstellers.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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