Landgraf Ludwig von Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Diez, Ziegenhain und Nidda, bekundet, daß Katharina von Langenbach, genannt 'Sassenrodt', Äbtissin, und der Konvent des Klosters Gnadenthal baten, ihnen die 3 Malter Kornabgabe an das Gericht Igstadt zu erlassen, da sie ihre alte Gerechtigkeit an diesem Gericht, an dem sie auch einen Schöffen zu setzen hatten, etliche Jahre und besonders seit der Reformation ('reformirten religion') und Augsburgischen Konfession nicht mehr beanspruchten, daß die Schöffen jedoch dem Kloster kein Recht am Gericht zugestehen und behaupten, das Kloster habe die 3 Malter aus seinem Hof daselbst zu geben. Der Aussteller entscheidet die Sache gütlich dahin, daß die Schöffen auf 2 Malter verzichten, das Kloster dagegen 1 Malter jährlich am 11. November aus seinem Hof zu Igstadt entrichtet, sich laut Revers allen Rechts am Gericht begibt und alle Urkunden darüber dem Aussteller herausgibt. - Von diesem doppelt ausgefertigten Vergleich erhielt jede Partei ein Exemplar. - Unten aufgedrücktes Sekretsiegel des Ausstellers.
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Landgraf Ludwig von Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Diez, Ziegenhain und Nidda, bekundet, daß Katharina von Langenbach, genannt 'Sassenrodt', Äbtissin, und der Konvent des Klosters Gnadenthal baten, ihnen die 3 Malter Kornabgabe an das Gericht Igstadt zu erlassen, da sie ihre alte Gerechtigkeit an diesem Gericht, an dem sie auch einen Schöffen zu setzen hatten, etliche Jahre und besonders seit der Reformation ('reformirten religion') und Augsburgischen Konfession nicht mehr beanspruchten, daß die Schöffen jedoch dem Kloster kein Recht am Gericht zugestehen und behaupten, das Kloster habe die 3 Malter aus seinem Hof daselbst zu geben. Der Aussteller entscheidet die Sache gütlich dahin, daß die Schöffen auf 2 Malter verzichten, das Kloster dagegen 1 Malter jährlich am 11. November aus seinem Hof zu Igstadt entrichtet, sich laut Revers allen Rechts am Gericht begibt und alle Urkunden darüber dem Aussteller herausgibt. - Von diesem doppelt ausgefertigten Vergleich erhielt jede Partei ein Exemplar. - Unten aufgedrücktes Sekretsiegel des Ausstellers.
28, U 194 b
28 Kloster Gnadenthal, Zisterzienserinnen
Kloster Gnadenthal, Zisterzienserinnen >> Urkunden >> 1551-1600
Marburg, 1582 Januar 19
Ausfertigung, Papier mit Unterschrift und Sekretsiegel des Landgrafen auf Papieroblate. - Insert im undatierten Konzept der Gegenurkunde von Äbtissin und Konvent W 28, III b 27 und III b 27a; das Konzept der Reverse war am 18. Januar vom Landgrafen dem Amtmann Johann Pinzier nach Eppstein zugesandt worden, damit Äbtissin und Konvent es unterfertigten (W 28, III b 27a). - Am 2. Mai 1582 schrieb Katharina von Langenbach, genannt 'Sassenrotin', Äbtissin zu Gnadenthal, dem Amtmann zu Eppstein, er werde sich erinnern, was Landgraf Ludwig in der Irrung, die sie ihres Konvents halber bisher zu Igstadt hatte, entschieden habe. Sie bitte den Adressaten daher, das Nötige zur Beendigung des Rechtshandels zu verfügen. Der Frau des Adressaten sende sie zum freundlichen Dankzeichen ein Küchlein mit der Bitte, es bis zu fernerer Verbesserung anzunehmen (Ausfertigung W 28, III b 27a von der Hand des Paul Han). - Am 21. Juni 1582 bestätigte die Äbtissin dem Amtmann den Empfang der beiden Reverse. Sie gedenke, sie am 24. Juni ('zu sant Johannes tag') verfertigen zu lassen, und wolle sie ihm dann alsbald zuschicken. Auch bedankt sie sich für seine Mitteilung, welche Schatzung der Hofmann gegeben habe. Sie wolle ihren Kellner zum Pfarrer zu Delkenheim schicken, wann er zu Igstadt pachten solle. Die Tochter des Adressaten bedankt sich ganz freundlich für die zwei Paar Schuhe (Ausfertigung ebenda eigenhändig)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Geschehen zu Marpurg, am 19. Januar 1582
Struck, Zisterzienserinnenkloster Gnadenthal, Nr. 1168
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 14:09 MESZ