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Herrschaft Hausen (Bestand)
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1409 - 1879
Vorwort: Hausen, Stadtteil von Neu-Ulm
93 Urkunden (1409 - 1568), 90 Akteneinheiten (1505 - 1879)
Erschlossen durch ein maschinenschriftliches Bandrepertorium
Besitzverhältnisse
Ursprünglich gehörte Hausen vermutlich zum Besitz der Grafen von Kirchberg, die es an Ulmer Bürger als Lehen vergabten. Konrad v. Halle hatte dort in der Mitte d. 14. Jh. Besitz, der nach seinem Tod 1352 zum Teil an seine Söhne Liutprand und Konrad und Schwiegersöhne Heinrich Roth von Schreckenstein und Walther von Rindelbach überging. (Ulmer Urkundenbuch Buch II, s. 374). Wann und von wem und in welchem Umfang Hausen im. 14. Jh. an die Karthause Buxheim bei Memmingen kam, lässt sich vorerst nicht feststellen. Jedenfalls verkaufte die Karthause im Jahre 1409 das Dörflein Hausen an die Ulmer Familie Karg d . h . an die Witwe des Hans Karg, Anna von Halle, und ihre Söhne, die allem Anschein nach schon Güter und Rechte in Hausen besaßen. Ein Schiedsgericht in Ulm bestimmte 1409 auf Verlangen der Familie Karg, dass Buxheim eine förmliche Auflassungsurkunde auszustellen habe, in der die Rechte auch der Gemeinde gegenüber fixiert werden mussten. Neben den Karg waren auch die Roth dort begütert. 1510 verkauft die Witwe des Konrad Roth, Afra Lieberin, das Dorf Hausen an den Ulmer Bürger Jakob Gienger um 2220 fl. Von dessen Witwe·Veronika Kraft ging es 1528 an Hans Roth von Ulm zu Biberzell und seine Frau Anna geb. von Thürheim um 2900 fl. über. Dieser wieder verkaufte es 1545 um 7150 fl an seinen Vetter Hans Roth von Ulm, der es im Jahre 1560 seinem Vetter Jörg Roth um 8000 fl. überließ. Jörg Roth übergab das Dorf mit 11 Untertanen am 30. August 1586 an seine Schwester, eine verwitwete Regina Rehlinger. Das Notariatsinstrument über die Huldigung vor der "Alleinherrscherin über das Reich Hausen" ist erhalten. (s . Ulmer Winkel 1910, s. 29 ff.) Die Stadt Ulm, zu deren Territorium und hohen Gerichtsbarkeit Hausen gehörte, suchte der neuen Herrin die niedere Gerichtsbarkeit streitig zu machen, musste sie ihr aber doch 1598 u. 1599 auf Grund der vorgelegten Urkunden innerhalb und außerhalb Etters zugestehen. (vgl. Ulmer Winkel 1910, s. 34 f'f)
Im 17. u. 18 Jh. zersplitterte sich die Dorfherrschaft und der Grundbesitz durch Verkäufe und Erbteilungen immer mehr. 1693 waren 3 Ulmer Adelsfamilien begütert: die Seutter in der Witwe des Hans Konrad Seutter, Maria Regina geb. Schermar mit 2/6, die Witwe des Sigmund Schleicher mit 3/6 und Karl Albrecht Schleicher im Namen seiner Frau Lucia Elisabeth mit 1/6 des Dorfes.
1722 verkaufte Matthias Michael von Welser seinen Anteil an Hausen, den er von seiner Frau Regina Schleicherin (gest. 1712) geerbt hatte, an das Kloster Wiblingen um 3300 fl. Auf den Einspruch der Stadt Ulm beim Reichskammergericht gegen die Gültigkeit dieses Verkaufs, da auf Grund kaiserlicher Privilegien von 1300, 1360 und 1405 keine liegenden Güter im Ulmer Territorium an ein Kloster verkauft werden dürfen, gingen diese Güter (1 Hof u. 3 Sölden) 1724 im Tausch an das Ulmer Spital. Mitte des 18. Jh. waren es 6 verschiedene Herren, die Anteil an Dorf und Schloss Hausen hatten: die Patrizierfamilien Baldinger, Besserer, Neubronner, die Scheler und Fessel und das Spital in Ulm. Sie hatten einen gemeinsamen Vogt, dessen Instruktion von 1742 erhalten ist. (vgl. Ulmer Winkel 1909, S. 45 ff.).
In den 60er Jahren ging Hausen durch planmäßige Aufkäufe nach und nach in den Alleinbesitz des Ulmer Ratsherrn u. späteren Bürgermeisters Christoph Heinrich Besserer über. 1767 erwarb er den Anteil der Scheler, der Neubronner und des Spitals, 1768 das letzte Viertel, das von den Baldingern, den Schleicherschen und Fesselschen Erben herrührte und schließlich 1775 den Widdumhof des Ulmer Pfarrkirchenbaupflegamtes. Nach dem Tode des Christoph Heinrich (1794) kam Hausen an den Sohn Eitel Eberhard, dann an Johann Jakob von Besserer und von ihm 1832 an Dorothea Schad von Mittelbiberach, eine geb. von Besserer, um 16 000 fl. Nach deren Tode erbte es ihre Tochter, Euphrosina von Stetten, darnach die Enkelin, eine Gräfin von Saporta in München. Von deren Erben gelangte Hausen schließlich 1855 um 11000 fl in den Besitz des Freiherrn von Linden, in dessen Familie es bis 1956 verblieb.
Das Schloss wurde von Christoph Heinrich Besserer von Hausen vermutlich 1778 erbaut, 1924 durch Brand beschädigt und von Freiherr von Linden im alten Stil wieder ausgebaut.
Die Kirche, St. Ulrich, Filiale von Holzschwang, ein spätgotischer Bau aus der 2 . Hälfte des 15. Jh., 1623, von den Schleichern erneuert, 1790 nach Blitzschlag wiederhergestellt. Bei der Restauration im Jahre 1908/09 gotische Wandmalereien vermutlich der Ulmer Schule,1460 - 1480, freigelegt. Der Hauptaltar v. Barth. Zeitblom von 1488 im Jahr 1840 an die Staatssammlung in Stuttgart verkauft
Eine Grabkapelle der Fam. v. Linden im Jahre 1907 von dem Architekten Edmund Capitain (damals Schlossbesitzer in Jedelhausen) in neugotischem Stil errichtet. (Vgl. Ulmer Winkel, 1910, s. 1 ff.)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.