Kurfürst Friedrich III., Markgraf von Brandenburg, bestätigt den nachstehend inserierten, unter dem 16. Juli 1688 durch den kurfürstlichen Kommissarius Christoph Joachim Buchholtz zwischen dem Registrator des Kastens zu Rathenow, Bürgermeister Johann Hertzberg, und den Pächtern des Heidefelds geschlossenen Kommissionsrezess wegen schuldiger Abgaben.