Nicolaus de Pantelitz, öffentlicher Notar, vidimiert auf Bitte des livländischen Deutschordensmeisters Wenemar von Brüggenei die Urkunden der Päpste Alexander IV. von 1257 Juni 15 (Quanto maioria), 1258 Februar 9 (Favoris nostri), 1260 Januar 25 (Operis evidentia declarante) und 1260 Januar 25 (Operis evidentia declarante) sowie Urban IV. von 1264 August 15 (Cum a nobis), die durch Heinrich [von Liegnitz], Bischof von Wloclawek, Johannes, Bischof von Reval, und Johannes, Zisterzienserabt von Pelplin, bestätigt werden.
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Nicolaus de Pantelitz, öffentlicher Notar, vidimiert auf Bitte des livländischen Deutschordensmeisters Wenemar von Brüggenei die Urkunden der Päpste Alexander IV. von 1257 Juni 15 (Quanto maioria), 1258 Februar 9 (Favoris nostri), 1260 Januar 25 (Operis evidentia declarante) und 1260 Januar 25 (Operis evidentia declarante) sowie Urban IV. von 1264 August 15 (Cum a nobis), die durch Heinrich [von Liegnitz], Bischof von Wloclawek, Johannes, Bischof von Reval, und Johannes, Zisterzienserabt von Pelplin, bestätigt werden.
XX. HA, Perg.-Urkk., Schieblade 17, Nr. 23
Papsturkunden, Nr. 561
XX. HA, Perg.-Urkk. Pergamenturkunden
Pergamenturkunden >> 01 Papst- und Konzilsurkunden (Schieblade 1-18)
1393 Mai 29
Enthält: Inserierte Urkunden:
(1) Papst Alexander IV. bestätigt des Privileg Honorius III, dass in den von den Sarazenen eroberten Ländern, die von dem Deutschen Orden gegründeten Kirchen, wenn an dem Ort nicht schon ein Bischofssitz vorhanden, nur dem Römischen Stuhl unterstellt und von der bischöflichen Jurisdiktion exemt sein sollen (Quanto maioria). Viterbo. 1257 Juni 15.
(2) Papst Alexander IV. gestattet dem Deutschen Orden, dessen Burgen gegen Jeden mit Gewalt zu verteidigen (Favoris nostri). 1258 Februar 9.
(3) Papst Alexander IV. nimmt alle Länder, die der Deutsche Orden in Russland geschenkt, erhalten oder von den Tataren erobern wird, nach ihrer Bekehrung als Eigentum des heiligen Petrus in seinen Schutz und überlasst sie dem Deutschen Orden zu dauerndem Besitz (Operis evidentia declarante). 1260 Januar 25
(4) Papst Alexander IV. nimmt alle Gebiete, die der Deutsche Orden den Heiden entreißen wird, in päpstlichen Schutz und überlässt diese, sofern nicht schon Christen auf ein Anrecht haben, dem Deutschen Orden zu beständigen Besitz, jedoch mit der Verpflichtung, einen Teil des Zehnten für Kirchen und Geistliche anzuweisen (Operis evidentia declarante). 1260 Januar 25.
(5) Papst Urban IV. bestätigt dem Deutschen Orden die von Großfürst Konstantin von Russland gemachte Schenkung (Cum a nobis). 1264 August 15.
(1) Papst Alexander IV. bestätigt des Privileg Honorius III, dass in den von den Sarazenen eroberten Ländern, die von dem Deutschen Orden gegründeten Kirchen, wenn an dem Ort nicht schon ein Bischofssitz vorhanden, nur dem Römischen Stuhl unterstellt und von der bischöflichen Jurisdiktion exemt sein sollen (Quanto maioria). Viterbo. 1257 Juni 15.
(2) Papst Alexander IV. gestattet dem Deutschen Orden, dessen Burgen gegen Jeden mit Gewalt zu verteidigen (Favoris nostri). 1258 Februar 9.
(3) Papst Alexander IV. nimmt alle Länder, die der Deutsche Orden in Russland geschenkt, erhalten oder von den Tataren erobern wird, nach ihrer Bekehrung als Eigentum des heiligen Petrus in seinen Schutz und überlasst sie dem Deutschen Orden zu dauerndem Besitz (Operis evidentia declarante). 1260 Januar 25
(4) Papst Alexander IV. nimmt alle Gebiete, die der Deutsche Orden den Heiden entreißen wird, in päpstlichen Schutz und überlässt diese, sofern nicht schon Christen auf ein Anrecht haben, dem Deutschen Orden zu beständigen Besitz, jedoch mit der Verpflichtung, einen Teil des Zehnten für Kirchen und Geistliche anzuweisen (Operis evidentia declarante). 1260 Januar 25.
(5) Papst Urban IV. bestätigt dem Deutschen Orden die von Großfürst Konstantin von Russland gemachte Schenkung (Cum a nobis). 1264 August 15.
Archivale
Tabulae Ordinis Theutonici, hrsg. von Ernst Strehlke, Berlin 1869, Nr. 550 (Insert 1), 577 (Insert 2). - Preußisches Urkundenbuch I/2, Nr. 89 (Insert 3), 88 (Insert 4). - Hubatsch/Joachim, Regesta II, Nr. 4348 (Insert 1), 4371 (Insert 2), 4392 (Insert 3), 4393 (Insert 4), 4425 (Insert 5). - Regesta Pontificum Romanorum 1198-1304, Bd. 2, hrsg. von August Potthast, Berlin 1875, Nr. 17769 (Insert 3)
Verweis: Die inserierte Urkunde (3) liegt zudem in Ausfertigung (XX. HA, Perg.-Urkk., Schieblade 5, Nr. 87) sowie in einer Vidimusurkunde von 1324 Oktober 25 (XX. HA, Perg.-Urkk., Schieblade 4, Nr. 26) vor.
Die inserierte Urkunde (4) ist zudem in Transsumpten von 1445 November 20 (XX. HA, Perg.-Urkk., Schieblade 5, Nr. 89) und 1506 Oktober 14 (XX. HA, Perg.-Urkk., Schieblade 5, Nr. 89) und 1393 Mai 29 (XX. HA, Perg.-Urkk., Schieblade 17, Nr. 23) überliefert.
Verweis: Die inserierte Urkunde (3) liegt zudem in Ausfertigung (XX. HA, Perg.-Urkk., Schieblade 5, Nr. 87) sowie in einer Vidimusurkunde von 1324 Oktober 25 (XX. HA, Perg.-Urkk., Schieblade 4, Nr. 26) vor.
Die inserierte Urkunde (4) ist zudem in Transsumpten von 1445 November 20 (XX. HA, Perg.-Urkk., Schieblade 5, Nr. 89) und 1506 Oktober 14 (XX. HA, Perg.-Urkk., Schieblade 5, Nr. 89) und 1393 Mai 29 (XX. HA, Perg.-Urkk., Schieblade 17, Nr. 23) überliefert.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.08.2025, 13:40 MESZ