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Der kaiserliche Notar stellt ein Vidimus aus von einem Vidimus einer Urkunde vom 25. Oktober 1446, durch welche Herzog Albrecht von Österreich die Rechte der Judenschaft in Vorderösterreich bestimmte.
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Der kaiserliche Notar stellt ein Vidimus aus von einem Vidimus einer Urkunde vom 25. Oktober 1446, durch welche Herzog Albrecht von Österreich die Rechte der Judenschaft in Vorderösterreich bestimmte.