Johan, Herzog zu Cleve, Graf von der Marck, bestätigt Gerechtigkeit und Freiheit des freien "Eickeshofes" Castorp und seiner freien Hofesleute daselbst, die bei Verheiratung ein halb Viertel Wein und beim Tode einer Mannsperson 4 Dortmunder Schillinge oder das beste Gewand zu geben pflegen, doch vorbehalten den Dienst wie auf seinem freien Hofe Elmenhorst.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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