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Klage des Bernard Scholbrock und des Johan Langen ./. Werner Werneking wegen einer Stiege zum Prinzipalmarkt
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Enthält: Klage des Bernard Scholbrock und des Johan Langen gegen den Apotheker Werner Werneking am Markt. 1616. Kläger wollen 1573 mit ihrem Hinterhaus das Eigentum an einer Stiege (Durchfahrt) erworben haben, die zwischen dem Haus des Beklagten (früher der Witwe Berthorst) und dem Hause des Henrich Lohoff liegt. Beklagter bestreitet das Eigentum. Rechtsvorgänger der Kläger sind zur Borg und Johan Missing. Am 2. 11. 1617 erklärt Sofie, Witwe Berhorst, die neben den Minnenbrüdern wohnt, vor dem Notar Johan Coverden, der bei Herman Scheper unterm Bogen wohnt, dass sie 40 Jahre im Hause des Beklagten am Markt zwischen der Legge und Lohoffs Haus gewohnt und die streitige Stiege zur Hälfte ihr gehört habe. Zeugen: Bernhard Streitholt und Drechsler Everhard Manshorn. Ebenso gehen im Juni 1618 Kleinschnitzler Stephan Frintrup und Zimmermeister Brandt zum Havestat Erklärungen über die streitige Stiege ab zu Protokoll der Notare Henrich Uphaus und Jakob zum Busche und in Gegenwart der Zeugen Jakob Jösten, Johan Duddey, Bernard Röwekamp und Michael Fenziken. Anlagen: 1) Abschrift eines Vergleichs vom 27. 3. 1583 zwischen dem Höcker Bernard Lohoff (am Markt neben Johan Bertorst) und M. Johan Missing vor dem Bürgermeister Hiltmus Plonies und den Ratsherren Johan Bispinck zu Kükelinck, Lic. Lambert Holthaus und Christian Wedemhove und in Gegenwart des Lic. Georg Lennep, des Christian Lennep Vaters, des Prokurators Johan Grotegese, des Notars Franz Holter, des Johan Staell, Berendt Rendelman, Hinrich Scholbroch und Christoffer Taschemaker. 2)) Abschrift eines Kaufbriefs vom 27. 3. 1573. Vor dem Offizial verkaufen Meister Johan thor Borg und seine Frau Beele den Eheleuten Johan und Else Missing ihr Haus am Markt in Lamberti zwischen Häusern des Johan Berhorst und des Klaus Taschemecker mit dem Eingange durch die Grutstiege, eine Stiege zum Markt und zwei Bänke in der Lambertikirche. Bürgen sind Heinrich Kollinck, der Perlensticker, und Johan von Eill; diese verpfänden ihr Haus vor den Brüdern zwischen Herman Burman und Melchior Wiggerman, bzw. ihr Hauus an der Salzstraße zwischen der Moder Plonies und Lambert Trendelkamp. Zeugen: Priester Johan Balcke und Prokurator Heinrich Wolterman. Gerichtsschreiber: Christian Lennep
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.