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Quittung über erfolgte Ablösung von 150 Goldgulden
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17. März 1538 (am sundage Judica in der vasten tusschen acht und negen uhren vormiddage)
Hinrich Hoygel quittiert für den schriftunkundigen Herman Redegelt, Almissener der Kirche St. Martini, und dessen Mithelfer, den abwesenden Hinrich Jonas, die erfolgte Ablösung von 150 rhein. Goldgulden durch Peter Hackfort, Vikar zu St. Martini, als Emonitor des Almosenkorbs daselbst. Das Geld hatte Herman Redegelt mit Zustimmung der Schöffen und Gemeinen des Kirchspiels Martini dem Lambert Tilbecken, Hinrick Rothger und Herman Menneman als Provisoren und Templer der Kirche St. Martini für den Kirchenbau geliehen. Anwesend sind Bürgermeister Wilbrand Plonieß, Arndt von Drolßhagen und Joest Smithuiß als Schöffen der Leischaft Martini sowie Meister Willem Vogelsanck, Doktor der Medizin, Berndt Kerckerinck, Sohn des † Gerd, Hinrich Listige, Macharius Schenckinck, Johan Schmedes, Freigraf, und Johan Schwartarndt als Eingesessene des Kirchspiels Martini. Geschehen im minnerbrodere capittelhuse.
Ausf., Papier.
Archivale
Rückvermerk: Inhaltsvermerk (18. Jh.)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.