Notiz über eine Abmachung [Kurfürst Philipps von der Pfalz] in Streitigkeiten zwischen Graf Reinhard von Zweibrücken-Bitsch einer- und Graf Johann Ludwig von Nassau, Graf Philipp zu Solms und Gerlach zu Nieder-Isenburg als Vormunde der jungen Rheingräfin, Tochter von Rheingraf Johann (+), andererseits betreffend die Eheabmachung zwischen Graf Reinhard und Rheingräfin Anna. Gangolf von Mittelhausen als Vertreter Reinhards brachte vor, dass dieser gemäß Eheabmachung zu Weihnachten 4.000 Gulden von dem Ehegut entrichtet haben wolle und dass die Eheverschreibung vollzogen werden solle. Dies würde aber die junge Rheingräfin über Gebühr beschweren und ist für sie unerschwinglich, weshalb Reinhard die Frist bis St. Johannes [= 24.6.] verlängert. Dann soll er von den Vormunden und auch der Rheingrafenwitwe und Mutter die 4.000 Gulden bezahlt bekommen. Die Entrichtung soll Reinhard dann quittieren und darüber einen Schadlosbrief ausstellen. Gangolf nimmt dies an, Reinhard soll binnen Monatsfrist seine Zustimmung geben. Sollte er nicht einwilligen, bleibt die Sache, wie sie jetzt ist, und beiden Seiten verbleiben ihre Gerechtigkeiten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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