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Vergleich zwischen Abt Dietrich und dem ganzen Kapitel einer- und Herrn Johann von Elner, Ritter und Godert Ulenbroick andererseits wegen der Fischereien Wylswynkel und Pickendeel, durch Vermittlung von Jurgen Asschebroick, Drost, und Johann von Tytz, Richter zu Werden, auf Seiten der Abtei und Johann Hugenpoet, Engelbert von Muntenbroick und Herrn Hermann Stoue, Vikar zu Kettwig (-wich), auf Seiten Johanns von Elner und Godert Ulenbroicks. Die Abtei übt allein die Fischerei Wylswynkel aus, von oben bis zum Kreuz in den Steinklippen des Berges Bilstein (Bylsteyn). Sie dürfen auch ihre Netze von dem Kreuz bis an die zwei Steinpfähle unterhalb an beiden Seiten der Ruhr auslegen, müssen dann aber dem Haus Oefte Bescheid sagen. In der Pickendeel fischen beide Parteien nach Ostern, wenn die Ruhr klein und das Fischen dort bequem ist, einmal im Jahr zusammen, indem sich die Fischer beiderseits 4 bis 5 Tage vorher verständigen und den gemeinsamen Fang teilen. Erscheint eine Partei an dem festgesetzten Tag nicht, behält die andere die gefangenen Fische für sich. Die Fischer von Oefte öffnen ihnen an dem festgesetzten Tag die Durchfahrt. Sie dürfen in der Pickendeel erst fischen, wenn die beiden Parteien ihren gemeinsamen Fischzug getan haben. Von dem Vergleich sind zwei Ausfertigungen gemacht worden. - Es siegeln Johann von Elner, Godert Ulenbroick, Johann Hugenpoet, Engelbert von Muntenbroick, Herr Hermann Stoue und die Stadt Werden. - Gegeven ... up sent Johans avent to mydsommer.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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