Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Dekan Martin und der Konvent von Fulda bekunden, dass sie eine im
Folgenden inserierte Urkunde von Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda,
über die...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1381-1390
1384 November 8
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno et die quibus supra
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Dekan Martin und der Konvent von Fulda bekunden, dass sie eine im Folgenden inserierte Urkunde von Friedrich [von Romrod], Abt von Fulda, über die 400 Gulden, die er ihnen schuldet, erhalten haben. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1384 November 8: Abt Friedrich bekundet, dass er die Forderungen von Dekan und Konvent von Fulda in Höhe von 400 Gulden - 200 Goldgulden jährlicher Einnahmen aus der Steuer der Stadt Fulda als Teil ihrer Pfründe und 200 Gulden zum Bauunterhalt des Klosters - anerkennt, die sein Vorgänger Heinrich von Kranlucken zum Nutzen des Klosters aufgenommen und mit Güter in Gelnhausen gesichert hatte, sie aber entgegen der Vereinbarung zum Schaden von Dekan und Konvent nicht abgelöst hatte. Dafür weist der Abt Dekan und Konvent 200 Gulden für ihre Pfründe auf die Walkmühle, die Waage, den alten Zoll und das Geleit in Fulda an, zahlbar zur Hälfte an Ostern, zur Hälfte an Michaelis [September 29]. Der Abt weist die Wollweber, den Waagemeister und den Zöllner an, Dekan und Konvent jährlich das Walkgeld, das Wiegegeld, den alten Zoll und das Geleit zu bezahlen. Die übrigen Einnahmen aus den Rechten verbleiben beim Abt. Sollten die Einnahmen nicht zur Deckung der Forderung ausreichen, können Dekan und Konvent andere Einnahmen (tzinsen) des Abtes an sich nehmen. Auch neue Waagemeister und Zöllner sollen zur Zahlung an Dekan Martin und den Konvent verpflichtet werden. Für den Bauunterhalt weist der Abt Dekan und Konvent 100 Gulden jährlicher Einnahmen von den ehemals als Leibgeding an Berthold (Berldis) von Schemerde, ehemals Kanoniker von St. Marien in Erfurt, Ludwig von Sondershausen, ehemals Dekan des Kanonikerstifts Eisenach und Hermann von Alnhusen aus Thüringen ausgegebenen Gütern an: Großenlupnitz, Beuernfeld, Hötzelsroda (Hetzelsrode), (Boßhartrode), Hastrungsfeld (Hostrungefelde), Kälberfeld, (Undirburbach) [Burbach ?, heute Ortsteil von Wutha-Farnroda], Wenigenlupnitz (Kleynen Lupnitz), Osterbehringen, Wangenheim, Haina [westl. Friedrichswerth] (Hayn), Pfullendorf [heute Ortsteil von Bufleben], Bufleben, Warza und Sonneborn. Weitere 100 Gulden weist der Abt Dekan und Konvent von Burg und Stadt Hammelburg an; sollte Hammelburg nicht zahlen wollen, beschafft der Abt Ersatz. Der Abt kann nach Belieben andere Renten zur Deckung der Zahlungen einsetzen. Der Abt kann 100 Gulden Rente mit 1000 Gulden jederzeit ablösen; die Ablösesumme sollen Dekan und Kapitel in Renten anlegen. Der Ertrag der Thüringer Renten, der 100 Gulden übersteigt, wird für den Botenlohn verwendet; der Überschuss fällt an den Abt. Siegelankündigung des Abtes. (Datum anno Domini MCCCLXXX quarto feria tertia ante diem sancti Martini episcopi). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Dekan und Konvent von Fulda]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.