Institut für Besatzungsfragen (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 6 T 1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Gesamtstaat (ohne Fachressorts) >> Staatskanzlei Württemberg-Hohenzollern und zentrale Landesinstitutionen
1946-1960
Überlieferungsgeschichte
Behördengeschichte
Im November 1970 bot das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg (Prof. Dr.Fritz Münch) dem Staatsarchiv Sigmaringen Akten und Materialien des ehemaligen Instituts für Besatzungsfragen in Tübingen an, die es 1960 von diesem übernommen hatte. Der größte Teil dieses Materials wurde 1970 vom Max-Planck-Institut dem Bundesarchiv in Koblenz übergeben; übrig blieben 21 Ordner, die die Beratung des Tübinger Instituts für die württembergisch-hohenzollerische und später baden-württembergische Regierung sowie örtliche Besatzungsangelegenheiten betrafen. Mit diesen Akten übergab das Max-Planck-Institut in Heidelberg im Januar 1971 weitere 56 Ordner mit Zeitungsausschnitten, die es während seiner aktivenTätigkeit über Besatzungsangelegenheiten gesammelt hatte. Akten und Zeitungsausschnitte erhielten die Zugangs-Nr. 5/1971. Zur Geschichte der Institution ergab sich bei der Verzeichnung des eingekommenen Bestandes folgendes: Soweit sich aus den sehr unvollständigen Akten erkennen läßt, bestand schon bald nach der Errichtung einer deutschen Regierung in Württemberg-Hohenzollern bei der Staatskanzlei in Tübingen als Abt. IV ein "Referat für Besatzungsfragen", das unter der Leitung des Oberregierungsrats Dr. Gustav von Schmoller stand. Bei den zahllosen Rechtsfragen, die das Verhältnis zur französischen Militärregierung, das Besatzungsrecht, die Beschwerden gegen Maßnahmen der Besatzungsmacht u.a. aufwarfen, war es voll ausgelastet und wurde von allen Ministerien, von staatlichen Dienststellen und privaten Stellen in Anspruch genommen. Das Referat für Besatzungsfragen war im Haus Wilhelmstr. 14 (zusammenmit dem Statistischen Landesamt) untergebracht. Wohl infolge Vergrößerung des Behördenapparats zog die Dienststelle im Jahr 1950 in das Haus Stauffenbergstr. 52 um. Seit 1950 wurde sie häufig auch als "Institut für Besatzungsfragen" bezeichnet (vgl. Tagesordnung für die Kabinettsitzung vom 12.5.1950, Punkt 12 (Finanzministerium): Umlegung der Kosten für das Institut für Besatzungsfragen). Die Dienststelle selbst legte bis 1952 Wert auf die Bezeichnung "Referat" und auf seine Stellung als Abteilung der Staatskanzlei. Erst mit der Bildung des Südweststaats und nach dem Ausscheiden von Dr.von Schmoller wurde es ein selbständiges Institut für Besatzungsfragen, das jedoch nach wie vor der Regierung - nun der baden-württembergischen in Stuttgart - und anderen Stellen zur Beratung in Besatzungsangelegenheiten zur Verfügung stand. Leitende Persönlichkeiten waren Frau Landgerichtsrat Dr. Maier (Stellvertreterin von Dr. von Schmoller) und Dr. Tobler. Über das Aufhörendes Instituts für Besatzungsfragen geben die unvollständigen Akten, die bis 1956 gehen, keinen Aufschluß. Die Akten zeigen selbst in ihrer Unvollständigkeit die weitreichende Bedeutung des Referats bzw. Instituts für die Beratung der Regierung in Besatzungsangelegenheiten. Sie enthalten eine Fülle von Entwürfen zu wichtigen, grundsätzlichen Schreiben der Staatskanzlei an die französische Militärregierung (General Koenig, Gouverneur Widmer), von Denkschriften, rechtlichen Gutachten, Aufstellungen und Übersichten im Zusammenhang mit Besatzungsfragen. Es ist sehr zu bedauern, daß dieser für die Kenntnis des Verhältnisses von württembergisch-hohenzollerischer Regierung zur französischen Militärregierung aufschlußreiche Bestand unter Mißachtung archivischer Grundsätze aufgeteilt und zerrissen wurde.
Inhalt und Bewertung
Ordnung und Verzeichnung
Der Aktenbestand des Referats (bzw. Instituts) für Besatzungsfragen hat zwar seinen Ursprung in den Akten der Staatskanzlei von Württemberg-Hohenzollern, hat sich aber im Lauf der Zeit zu einem selbständigen Registraturkörper entwickelt, der übrigens auch Aktenstücke anderer Ministerien (namentlich Innen- und Finanzministerium) aufnahm. Ein eigener Aktenplan des Referats ist nicht vorhanden; zahlreiche Akten tragen jedoch Aktenplan-Nummern ab 9000, die offenbar dem Aktenplan der Staatskanzlei angehängt wurden. Bei der Ordnung des Bestandes erschien es deshalb angezeigt, a) die Akten des Referats für Besatzungsfragen als eigenen Bestand aufzustellen und sie nicht in den Bestand "Staatskanzlei" einzugliedern, b) die Ordnung der Akten in Anlehnung an die Aktenzeichen des Referats und den Aktenplan der Staatskanzlei vorzunehmen. So wird der selbständigen Weiterentwicklung zum Institut für Besatzungsfragen und der Herkunft aus einer Abteilung der Staatskanzlei Rechnung getragen. Die Akten wurden im Archiv den Leitz-Ordnern entnommen und mit Schnur geheftet in Umschläge gelegt. Die Sammlung von Zeitungsausschnitten, die das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg angelegt und mit dem Aktenbestand des Referats bzw. Instituts für Besatzungsfragen an das Staatsarchiv Sigmaringen abgeliefert hat, betrifft etwa dieselben Themen wie die Akten. Es wurde für zweckmäßig erachtet, den - allerdings erst später hergestellten - Zusammenhang der Zeitungsausschnitte mit den Akten zunächst zu belassen und die Sammlung dem Aktenbestand anzuhängen. Die Ordner mit den Zeitungsausschnitten trugen zwar zum Teil eine Signatur (z. B. AI 1d cc), die aber kein brauchbares Ordnungsschema erkennen lassen. Die Zeitungsausschnitte wurden daher zur leichteren Benützung in etwa die gleichen Rubriken gelegt wie die Akten und im Anschluß an diese mit eigener Zählung aufgestellt. Der vorliegende Bestand wurde im Juli 1971 von dem Werkstudenten Ingo Hauffe unter Leitung von Archivamtmann Kungl verzeichnet und von letzterem in die endgültige Ordnung gebracht. Die Reinschrift des Repertoriums fertigte Frau Olschewski. Der Aktenbestand umfaßt 155 Nummern (1 lfd.m), der Anhang mit Zeitungsausschnitten 215 Nummern (2 lfd.m).
Sigmaringen, August 1971
Kungl
Enthält:
Landesregierung, Staatskanzlei, Kontrolle der Verwaltung durch die Besatzungsmacht, Besatzungsstatut, Gemischte Kommission für Besatzungsfragen, Personenstandswesen, Gemeindeaufsicht, Polizeiwesen, Besatzungskosten, Reichs- und Wehrmachtsvermögen, Demontagen, Requisitionen, Beschlagnahmen, Restitutionen, Justiz- und Arbeitsverwaltung, Außenhandel, Importe, Landwirtschaft, Wildschäden, Holzhiebe, Sammlung von Zeitungsausschnitten des Max-Planck-Instituts Heidelberg, Bundesländer, Ostzone, Besatzungsmächte, Finanz- und Innenverwaltung, Justiz, Wirtschaft, Forstwirtschaft, Wissenschaft, Erziehung, Wiederaufrüstung.
Unterlagen des Instituts wurden auch an das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg (v.a. Sammlung von Gutachten auf dem Gebiet des Besatzungsrechts) und an das Bundesarchiv Koblenz abgegeben.
Behördengeschichte
Im November 1970 bot das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg (Prof. Dr.Fritz Münch) dem Staatsarchiv Sigmaringen Akten und Materialien des ehemaligen Instituts für Besatzungsfragen in Tübingen an, die es 1960 von diesem übernommen hatte. Der größte Teil dieses Materials wurde 1970 vom Max-Planck-Institut dem Bundesarchiv in Koblenz übergeben; übrig blieben 21 Ordner, die die Beratung des Tübinger Instituts für die württembergisch-hohenzollerische und später baden-württembergische Regierung sowie örtliche Besatzungsangelegenheiten betrafen. Mit diesen Akten übergab das Max-Planck-Institut in Heidelberg im Januar 1971 weitere 56 Ordner mit Zeitungsausschnitten, die es während seiner aktivenTätigkeit über Besatzungsangelegenheiten gesammelt hatte. Akten und Zeitungsausschnitte erhielten die Zugangs-Nr. 5/1971. Zur Geschichte der Institution ergab sich bei der Verzeichnung des eingekommenen Bestandes folgendes: Soweit sich aus den sehr unvollständigen Akten erkennen läßt, bestand schon bald nach der Errichtung einer deutschen Regierung in Württemberg-Hohenzollern bei der Staatskanzlei in Tübingen als Abt. IV ein "Referat für Besatzungsfragen", das unter der Leitung des Oberregierungsrats Dr. Gustav von Schmoller stand. Bei den zahllosen Rechtsfragen, die das Verhältnis zur französischen Militärregierung, das Besatzungsrecht, die Beschwerden gegen Maßnahmen der Besatzungsmacht u.a. aufwarfen, war es voll ausgelastet und wurde von allen Ministerien, von staatlichen Dienststellen und privaten Stellen in Anspruch genommen. Das Referat für Besatzungsfragen war im Haus Wilhelmstr. 14 (zusammenmit dem Statistischen Landesamt) untergebracht. Wohl infolge Vergrößerung des Behördenapparats zog die Dienststelle im Jahr 1950 in das Haus Stauffenbergstr. 52 um. Seit 1950 wurde sie häufig auch als "Institut für Besatzungsfragen" bezeichnet (vgl. Tagesordnung für die Kabinettsitzung vom 12.5.1950, Punkt 12 (Finanzministerium): Umlegung der Kosten für das Institut für Besatzungsfragen). Die Dienststelle selbst legte bis 1952 Wert auf die Bezeichnung "Referat" und auf seine Stellung als Abteilung der Staatskanzlei. Erst mit der Bildung des Südweststaats und nach dem Ausscheiden von Dr.von Schmoller wurde es ein selbständiges Institut für Besatzungsfragen, das jedoch nach wie vor der Regierung - nun der baden-württembergischen in Stuttgart - und anderen Stellen zur Beratung in Besatzungsangelegenheiten zur Verfügung stand. Leitende Persönlichkeiten waren Frau Landgerichtsrat Dr. Maier (Stellvertreterin von Dr. von Schmoller) und Dr. Tobler. Über das Aufhörendes Instituts für Besatzungsfragen geben die unvollständigen Akten, die bis 1956 gehen, keinen Aufschluß. Die Akten zeigen selbst in ihrer Unvollständigkeit die weitreichende Bedeutung des Referats bzw. Instituts für die Beratung der Regierung in Besatzungsangelegenheiten. Sie enthalten eine Fülle von Entwürfen zu wichtigen, grundsätzlichen Schreiben der Staatskanzlei an die französische Militärregierung (General Koenig, Gouverneur Widmer), von Denkschriften, rechtlichen Gutachten, Aufstellungen und Übersichten im Zusammenhang mit Besatzungsfragen. Es ist sehr zu bedauern, daß dieser für die Kenntnis des Verhältnisses von württembergisch-hohenzollerischer Regierung zur französischen Militärregierung aufschlußreiche Bestand unter Mißachtung archivischer Grundsätze aufgeteilt und zerrissen wurde.
Inhalt und Bewertung
Ordnung und Verzeichnung
Der Aktenbestand des Referats (bzw. Instituts) für Besatzungsfragen hat zwar seinen Ursprung in den Akten der Staatskanzlei von Württemberg-Hohenzollern, hat sich aber im Lauf der Zeit zu einem selbständigen Registraturkörper entwickelt, der übrigens auch Aktenstücke anderer Ministerien (namentlich Innen- und Finanzministerium) aufnahm. Ein eigener Aktenplan des Referats ist nicht vorhanden; zahlreiche Akten tragen jedoch Aktenplan-Nummern ab 9000, die offenbar dem Aktenplan der Staatskanzlei angehängt wurden. Bei der Ordnung des Bestandes erschien es deshalb angezeigt, a) die Akten des Referats für Besatzungsfragen als eigenen Bestand aufzustellen und sie nicht in den Bestand "Staatskanzlei" einzugliedern, b) die Ordnung der Akten in Anlehnung an die Aktenzeichen des Referats und den Aktenplan der Staatskanzlei vorzunehmen. So wird der selbständigen Weiterentwicklung zum Institut für Besatzungsfragen und der Herkunft aus einer Abteilung der Staatskanzlei Rechnung getragen. Die Akten wurden im Archiv den Leitz-Ordnern entnommen und mit Schnur geheftet in Umschläge gelegt. Die Sammlung von Zeitungsausschnitten, die das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg angelegt und mit dem Aktenbestand des Referats bzw. Instituts für Besatzungsfragen an das Staatsarchiv Sigmaringen abgeliefert hat, betrifft etwa dieselben Themen wie die Akten. Es wurde für zweckmäßig erachtet, den - allerdings erst später hergestellten - Zusammenhang der Zeitungsausschnitte mit den Akten zunächst zu belassen und die Sammlung dem Aktenbestand anzuhängen. Die Ordner mit den Zeitungsausschnitten trugen zwar zum Teil eine Signatur (z. B. AI 1d cc), die aber kein brauchbares Ordnungsschema erkennen lassen. Die Zeitungsausschnitte wurden daher zur leichteren Benützung in etwa die gleichen Rubriken gelegt wie die Akten und im Anschluß an diese mit eigener Zählung aufgestellt. Der vorliegende Bestand wurde im Juli 1971 von dem Werkstudenten Ingo Hauffe unter Leitung von Archivamtmann Kungl verzeichnet und von letzterem in die endgültige Ordnung gebracht. Die Reinschrift des Repertoriums fertigte Frau Olschewski. Der Aktenbestand umfaßt 155 Nummern (1 lfd.m), der Anhang mit Zeitungsausschnitten 215 Nummern (2 lfd.m).
Sigmaringen, August 1971
Kungl
Enthält:
Landesregierung, Staatskanzlei, Kontrolle der Verwaltung durch die Besatzungsmacht, Besatzungsstatut, Gemischte Kommission für Besatzungsfragen, Personenstandswesen, Gemeindeaufsicht, Polizeiwesen, Besatzungskosten, Reichs- und Wehrmachtsvermögen, Demontagen, Requisitionen, Beschlagnahmen, Restitutionen, Justiz- und Arbeitsverwaltung, Außenhandel, Importe, Landwirtschaft, Wildschäden, Holzhiebe, Sammlung von Zeitungsausschnitten des Max-Planck-Instituts Heidelberg, Bundesländer, Ostzone, Besatzungsmächte, Finanz- und Innenverwaltung, Justiz, Wirtschaft, Forstwirtschaft, Wissenschaft, Erziehung, Wiederaufrüstung.
Unterlagen des Instituts wurden auch an das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg (v.a. Sammlung von Gutachten auf dem Gebiet des Besatzungsrechts) und an das Bundesarchiv Koblenz abgegeben.
368 Akten (3,7 lfd.m)
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
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03.04.2025, 8:37 AM CEST
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