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Vor Heinrich Jodocus Stuer, kurfürstlich-pfälzischem Hofrath und Schultheiß, und den Schöffen zu Düsseldorf verschreiben die Eheleute Heinrich Krempis und Anna Steifen den Eheleuten Conrad Caspers und Sibylla Margaretha Wolter, welche ihnen ein zu 4 ½ % zu verzinsendes Kapital von 200 Reichstalern vorgestreckt, dafür ihr oberhalb der Jesuitenkirche zwischen Schwanenberg und Theodor Schreiner gelegenes Haus. So gesch. Düsseldorff, den 20. Julij 1713. Mit angängenden (auf Papier aufgedrückten) Siegeln des Schultheißen und der Schöffen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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