Renhart v. Nunhusen d. Ä. setzt fest, daß seine Tochter Elisabeth v. Nunhusen, Wwe. des Wyprecht v. Helmstat, gemäß dem Heiratsvertrag nach seinem Tode aus seinen Gütern 1.500 fl rh (neben den 1.500 fl Heiratsgut) erhalten soll und verweist sie mit Einwilligung seines Sohnes Hanns v. Nunhusen auf gen. Güter zu Nunhusen [ Neuhausen a. d. Fildern, Kr. Eßlingen], die er von Mechthilt, geb. Pfalzgräfin by Rine, Erzherzogin zu Österreich, Wwe., von der Herrschaft Hohemberg wegen zu Lehen trägt und die ihm ihre Einwilligung dazu laut eines Briefs [vergl. Nr. 21] gegeben hat