Best. 14: Archiv der Mainzer Jesuiten (Kolleg, Noviziat) (Bestand)
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Bestände des Stadtarchivs Mainz >> Akten und Amtsbücher der kurfürstlichen Zeit bis 1798 (Best. 1-29)
1309 - 1798
Abteilung 14 ist das Archiv der Mainzer Niederlassung (Kolleg und Noviziat) und entspricht der alten Archiv-Littera A. Abteilung 15 ist das Archiv der Oberrheinischen Jesuitenprovinz, deren Sitz Mainz war, und entspricht der alten Archiv-Littera B. Beide Abteilungen kamen 1893 ins Stadtarchiv, nachdem sie bis dahin im ehemaligen Karmeliterkloster gelagert hatten. Die Ordnung nach den Repertorien von 1778 (= 15/578-579), wie sie schon Dr. Heidenheimer 1895 wiederhergestellt hat, ist bei der Neuordnung im allgemeinen beibehalten worden, und zwar so, dass den alten Ladennummern je eine Zehnereinheit entspricht. Mit anderen Worten: die Ladennummer einfach mit 10 vervielfacht ist, z.B.: 14/10 = A Lad. 1; 15/200 = A Lad. 20; 15/10 = B Lad. 1; 15/200 = B Lad. 20. Dadurch ist die Möglichkeit gewonnen, dass überstarke Bündel, besonders solche mit gebundenen Archivalien, noch weiter zerlegt werden können, und zwar in Einer-Einheiten, z.B. A 3 8 = 14/380-388. Nur in zwei Fällen reichte wegen zu großer Anzahl der Einzelbände die Unterordnung nach Einern innerhalb der zugehörigen Zehnergruppe nicht aus: Diese Ausnahmen sind: 1) A 47 = 14/465-466 (statt: 14/470) wegen A 48 = 14/468-497 (statt: 14/480) und infolgedessen A 49 = 14/499 (statt: 14/490); 2) B 44 = 15/431-456 (statt: 15/440) und infolgedessen B 45 = 15/458 (statt: 15/450). Das Archiv ist nur sehr trümmerhaft erhalten: eine Reihe von Ladeninhalten fehlt völlig. In diesen Fällen ist die Nummer entsprechend dem Repertorium zwar angegeben, aber in eckigen Klammern, z.B. unter 15: [270. Wetzlar]. Sämtliche Pergamenturkunden sind aus technischen Gründen entnommen und unter die in den Urkundenschränken liegenden Urkunden zeitlich eingereiht worden. Verweisungen liegen in den Bündeln.
Verzeichnis in Faust-DB
Form und Inhalt: Abteilung 14 ist das Archiv der Mainzer Niederlassung (Kolleg und Noviziat) und entspricht der alten Archiv-Littera A. Abteilung 15 ist das Archiv der Oberrheinischen Jesuitenprovinz, deren Sitz Mainz war, und entspricht der alten Archiv-Littera B. Beide Abteilungen kamen 1893 ins Stadtarchiv, nachdem sie bis dahin im ehemaligen Karmeliterkloster gelagert hatten. Die Ordnung nach den Repertorien von 1778 (= 15/578-579), wie sie schon Dr. Heidenheimer 1895 wiederhergestellt hat, ist bei der Neuordnung im allgemeinen beibehalten worden, und zwar so, dass den alten Ladennummern je eine Zehnereinheit entspricht. Mit anderen Worten: die Ladennummer einfach mit 10 vervielfacht ist, z.B.: 14/10 = A Lad. 1; 15/200 = A Lad. 20; 15/10 = B Lad. 1; 15/200 = B Lad. 20. Dadurch ist die Möglichkeit gewonnen, dass überstarke Bündel, besonders solche mit gebundenen Archivalien, noch weiter zerlegt werden können, und zwar in Einer-Einheiten, z.B. A 3 8 = 14/380-388. Nur in zwei Fällen reichte wegen zu großer Anzahl der Einzelbände die Unterordnung nach Einern innerhalb der zugehörigen Zehnergruppe nicht aus: Diese Ausnahmen sind: 1) A 47 = 14/465-466 (statt: 14/470) wegen A 48 = 14/468-497 (statt: 14/480) und infolgedessen A 49 = 14/499 (statt: 14/490); 2) B 44 = 15/431-456 (statt: 15/440) und infolgedessen B 45 = 15/458 (statt: 15/450). Das Archiv ist nur sehr trümmerhaft erhalten: eine Reihe von Ladeninhalten fehlt völlig. In diesen Fällen ist die Nummer entsprechend dem Repertorium zwar angegeben, aber in eckigen Klammern, z.B. unter 15: [270. Wetzlar]. Sämtliche Pergamenturkunden sind aus technischen Gründen entnommen und unter die in den Urkundenschränken liegenden Urkunden zeitlich eingereiht worden. Verweisungen liegen in den Bündeln.
Verzeichnis in Faust-DB
Form und Inhalt: Abteilung 14 ist das Archiv der Mainzer Niederlassung (Kolleg und Noviziat) und entspricht der alten Archiv-Littera A. Abteilung 15 ist das Archiv der Oberrheinischen Jesuitenprovinz, deren Sitz Mainz war, und entspricht der alten Archiv-Littera B. Beide Abteilungen kamen 1893 ins Stadtarchiv, nachdem sie bis dahin im ehemaligen Karmeliterkloster gelagert hatten. Die Ordnung nach den Repertorien von 1778 (= 15/578-579), wie sie schon Dr. Heidenheimer 1895 wiederhergestellt hat, ist bei der Neuordnung im allgemeinen beibehalten worden, und zwar so, dass den alten Ladennummern je eine Zehnereinheit entspricht. Mit anderen Worten: die Ladennummer einfach mit 10 vervielfacht ist, z.B.: 14/10 = A Lad. 1; 15/200 = A Lad. 20; 15/10 = B Lad. 1; 15/200 = B Lad. 20. Dadurch ist die Möglichkeit gewonnen, dass überstarke Bündel, besonders solche mit gebundenen Archivalien, noch weiter zerlegt werden können, und zwar in Einer-Einheiten, z.B. A 3 8 = 14/380-388. Nur in zwei Fällen reichte wegen zu großer Anzahl der Einzelbände die Unterordnung nach Einern innerhalb der zugehörigen Zehnergruppe nicht aus: Diese Ausnahmen sind: 1) A 47 = 14/465-466 (statt: 14/470) wegen A 48 = 14/468-497 (statt: 14/480) und infolgedessen A 49 = 14/499 (statt: 14/490); 2) B 44 = 15/431-456 (statt: 15/440) und infolgedessen B 45 = 15/458 (statt: 15/450). Das Archiv ist nur sehr trümmerhaft erhalten: eine Reihe von Ladeninhalten fehlt völlig. In diesen Fällen ist die Nummer entsprechend dem Repertorium zwar angegeben, aber in eckigen Klammern, z.B. unter 15: [270. Wetzlar]. Sämtliche Pergamenturkunden sind aus technischen Gründen entnommen und unter die in den Urkundenschränken liegenden Urkunden zeitlich eingereiht worden. Verweisungen liegen in den Bündeln.
Ca. 5 lfm.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 08:02 MESZ