Hans Kraft, Ammann der Barbara von Hohenfels zu Hagnau, beurkundet Urteils des Gerichts in Sachen Johann [II. Blarer], Abt von Weingarten, gegen Hans Erler von Meersburg betreffend rückständige Zinsen aus einem Gut in Ried, das Peter Keller gehörte. Während der Abt das Gut als zinsfällig ansieht, betrachtet Erler es als sein Eigentum, was ihm jedoch von Hans Wetzel von Hagnau bestritten wird. Urteil, daß Erler dem Kloster den Schaden ersetzen soll, der dadurch entstanden ist, daß er von einer Schiedsgerichtsvereinbarung ("anlauß briefen") abwich. Das Kloster legt einen Eid ab, daß der Schaden 25 fl betrug.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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