Feuerwehr und Zivilschutz (FB 37)
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Gliederung
I 6 Viersen ab 1970 Viersen ab 1970
Viersen ab 1970
Der Fachbereich entstand nicht wie die meisten anderen Fachbereiche mit der Einführung des Neuen Steuerungsmodells (NSM) 1997, sondern erst drei Jahre später. Mit Wirkung vom 05.04.2000 wurde die Feuerwehr, welche seit der Einführung des NSM die III. Abteilung des FB 3 – Rechts- und Ordnungsverwaltung gebildet hatte, aus diesem ausgegliedert und bildete fortan als FB 37 - Feuerwehr und Zivilschutz einen eigenen Fachbereich. Im Zuge einer allgemeinen Umstrukturierung der Verwaltung infolge des Wegfalls einer Beigeordnetenstelle wurde der Fachbereich am 23.09.2004 zunächst dem Geschäftsbereich der Bürgermeisterin zugeschrieben und in drei Abteilungen geteilt: Abt I - Abwehrender Brandschutz, Organisation, Verwaltung, Einsatzvorbereitung Abt. II - Technik, Leitstelle Abt. III Vorbeugender Brandschutz, Rettungsdienst. Mit Wirkung vom 01.10.2004 wurde der Fachbereich dem Geschäftsbereich II unter Stadtkämmerer Rolf Corsten zugeordnet. Am 01.10.2008 übernahm Frank Kersbaum das Amt des Wehrführers von seinem Vorgänger Wilhelm Josef Dobbelstein. Zum 1.12.2020 wurde die Abteilungsstruktur durch die Einrichtung eines neuen, direkt der Fachbereichsleitung unterstellten Koordinationsbereichs "Vorbeugende Gefahrenabwehr" geändert. Dieser Bereich war zuvor der Abteilung III zugeordnet gewesen, deren Benennung sich von "Vorbeugender Brandschutz, Rettungsdient" in "Rettungsdienst" änderte. Der Fachbereich gliederte sich nun wie folgt: - Abt. 37/I - Abwehrender Brandschutz, Organisatorische Einsatzvorbereitung, Verwaltung - Abt. 37/II - Technik, Leitstelle - Abt. 37/III - Rettungsdienst . Im Dezember 2019 erfolgte für die Leitstelle die Kündigung des Personal-Gestellungsvertrages durch den Kreis verbunden mit dem Wunsch, die städtischen Mitarbeit in die Kreisleitstelle zu übernehmen - Fach- und Personalaufsicht sollten zusammengeführt werden. Nachdem der Verwaltungsvorstand der Stadt schon 1983 über eine gemeinsame Leitstelle mit dem Kreis Viersen diskutiert worden war - man hatte sich damals aber dann doch für eine eigene Leitstelle Viersen, die zunächst auch Schwalmtal, Brüggen und Niederkrüchten mitversorgte, entschieden - stimmte die Stadt nach intensiver Diskussion der Initiative schließlich zu. Infolge dieser Ausgliederung änderte die Abteilung 37/II zum 01.01.2021 ihre Bezeichnung in "Technik und Ausbildung". Mit dem 31.08.2022 endete die durch Verfügung vom 05.01.1983 erfolgte Beauftragung des Fachbereichs für die Einweisung von psychisch Kranken in eine geschlossene Anstalt nach PsychKG - diese Aufgabe wurde dem FB 30 - Ordnung und Sicherheit zugeschrieben.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:28 MEZ