Abt Arnold von Corvey leistet mit den Ministerialen seines Stifts auf einem Tag zu Bruchausen dem Johann von Brokhausen Gewähr für den ihn übertragenen Zehnten von Helsen. Auf dem unteren Rand findet sich eine eigenständige Bemerkung des Propstes Heinrich von Corvey und tom Roden, worin er zu dem Obigen seine Zustimmung gibt.