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Friedrich Anton Christoph Kämmerer von Worms Frhr. von und zu Dalberg, des Hl. Röm. Reichs Erster und Erb-Ritter, Herr zu Heßloch und Gabsheim, Mitherr der ganerbschaftlichen Orte Mommernheim und Bechtolsheim, kurmainzischer wirklicher und Geheimer Rat und Vize-Kammerpräsident, kurpfälzischer Oberamtmann zu Veldenz und Lauterecken, sodann Ritterhauptmann der unmittelbaren freien Reichsritterschaft am oberen Rheinstrom, bekundet, dass er Johann Wilhelm Dotzauer und dessen Efr. Maria Ursula, Einwohner von Nieder-Saulheim, auf zwanzig Jahre das zu Heßloch unter seiner (des A.) Direktion liegende Hospital-Hofgut samt Haus, Hof, Scheuern, Wiesen, Klauern, Äckern und Weingärten mit allem in der Gemarkung gelegenen Zubehör verliehen habe. Die Beständer oder ihre Erben sollen jährlich zwischen Maria Himmelfahrt und Maria Geburt 30 Malter Korn, 20 Malter Gerste und 10 Malter Spelz Wormser Maß auf den Hospitalspeicher oder zwei Meilen Weges liefern. Ferner sollen genannte Korn- und Geldgülten geleistet werden, u.a. zur Pfarrei Heßloch, nach Bechtheim, in den kurpfälzischen Otterberger Hof, für den Leiendecker für die jährlichen reparaturen am Hospitalturm und dem Hofhaus, in den Früh-Altar zu Heßloch, Wein für die Kommunikanten des Hospitals, nach Monzernheim und Dittelsheim, nach Gimbsheim ("Gembsheim") in den Hub-Hof und für die jährlich abzuhaltende Mahlzeit der Bechtheimer Schützen. Das in Bestand genommene Lehen darf weder beschwert, versetzt, verkauft, verändert oder in sonst einer genannten Weise behandelt, vielmehr soll es in genannter Weise gehegt und gepflegt sowie das Haus und Gebäude unterhalten werden. Es werden weitere Regelungen getroffen, mögliche Kriegssteuern und Kontributionen und andere Abgaben betreffend. Die an Martini zum Hospital-Speicher zu entrichtenden Korngülten aus Gimbsheim und Abenheim (Wormser Maß) und aus Alsheim am Altrhein (Oppenheimer Maß) soll der Beständer auf seine Kosten abholen ansonsten soll er zum Ersatz verpflichtet sein. Der bisherige Hospitalhofmann Peter Zöller muss seinen Kapital-Rückstand jährlich mit 5 Prozent verzinst abtragen.

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