Ludwig Wetzer von Ittenhausen, wegen verbotenen Jagens im Zwiefalter Forst vom Forstmeister Hans Schwaiger festgenommen, jedoch auf Vertrag mit der Auflage wieder freigel., 4 fl zu entrichten, zahlbar in Raten von 2 fl auf Hilarius (13. Jan.) und Georgii (23. April), schwört U. und gelobt eidlich, zeitlebens im Zwiefalter Forst ohne Erlaubnis kein Waidwerk mehr zu treiben. Er stellt zur Sicherheit Lazarus Wetzer aus Ittenhausen als Bürgen, der bei Bruch dieser Verschreibung der Herrschaft mit 20 fl verfallen sein soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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