Karl [IV.], Römischer König und König von Böhmen, beurkundet, dass ihn Friedrich [III.], Balthasar, Ludwig und Wilhelm [I.], Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen,als König anerkannt und ihm versprochen haben, ihn bei der Behauptung des Reichs gegen jeden zu unterstützen und von ihm innerhalb von sechs Wochen nach Aufforderung in Prag oder anderswo in ihrer Nähe ihre Reichslehen entgegenzunehmen. Für künftige Reichsdienste schlägt Karl [IV.] den Land- und Markgrafen 4000 Schock Groschen Prager Münze (schock grosser pfennig Prager muncz) auf alle Pfandschaften, die sie vom Reich haben. Zusätzlich verpfändet er ihnen die Reichsstädte Nordhausen (Northusen) und Goslar. Er verspricht den Land- und Markgrafen bei der Wahrung ihrer Rechte beizustehen und ihnen alle Urkunden (hantvesten und briefe) seiner Vorgänger mit Ausnahme der Urkunden Ludwigs des Bayern (Ludwigen von Beiern, der sich keyser nante), auf Ansuchen zu bestätigen. Die Privilegien, die die Markgrafen von Ludwig dem Bayern erhalten haben, will er ihnen neu verleihen. - Siegel des Ausstellers angekündigt. - Johann [VII.], Bischof von Olmütz (Olomuncz); Wilhelm von Landstein (Lantstein); Wenzel[?] (Hanke) von Wartenberg; Botho von Torgau (Turgow), Herr zu Arnau (Arnow); Friedrich von Schönburg (Schonburch), Herr zu Crimmitschau[?] (Ormiczaw); Thimo von Colditz (Koldicz), Albrecht von Maltitz, Arnold Judeman. - Exemplar A, Regest bezieht auch 10001 Ältere Urkunden, Nr. 06698b (Exemplar B) mit ein.