Obligation des Bischofs Bernhard von Raesfeld, des Domkapitels Münster, der Landesritterschaft (vertreten durch Erbmarschall Gerhard Morrien) und der gemeinen Landschaft des Hochstifts Münster, in dem diese bezeugen, dass sie auf Beschluss des Landtags vom 18. Juni 1563 zur Abwendung der unter Herzog Erich von Braunschweig-Lüneburg verübten Beschwernisse, dem Johann Ghir, der Rechten Licentiat und Kanoniker der Kollegiatkirche Zum Heiligen Apostel in Köln, eine jährliche Erbrente in Höhe von 10 Rheinischen Goldgulden, zahlbar am St. Johannstag zu Mittsommer, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 200 Goldgulden verkauft haben. Es folgen Angaben zum Unterpfand, zum Gerichtsstand, zur Schadloshaltung und Loslösung. Siegelankündigung der Aussteller, des Offizialats des Hofs zu Köln und des Magistrats der Stadt Münster

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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