Oswald Koch, B. zu Kirchheim, wegen Übertretung einer älteren, vor Jahren Hz. Ulrich geschworenen Urfehde auf Befehl Hz. Christophs zu Kirchheim gef., als ein Meineider beklagt, vom Richter, nachdem er um ein mildes Urteil gebeten hatte, rechtmäßig dazu angehalten, die alte Urfehde in allen Punkten zu erneuern, sich künftig wohl zu verhalten, alle Zechen, Spiele und Gesellschaften zu meiden, keine Waffen zu tragen, seine Kinder und Frau nicht ohne Not zu schlagen, verspricht, dies alles zu halten und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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