Michel Reiter, sesshaft zu Grabenstetten, von Johann Hetzer, Vogt zu Neuffen, vor dem Stadtgericht Neuffen angeklagt, weil er sich jüngst im betrunkenen Zustande gegen seine Obrigkeit aufgelehnt und wehrhaft gemacht, auch Gott gelästert hatte, und vom Stadtgericht dazu verurteilt, wegen seiner unschicklichen Handlungsweise künftig offene Zechen und Wirtshäuser zu meiden, wegen seines Wehrhaftnachens den Herzog einen kleinen Frevel von 3 lb h zu bezahlen und wegen der Gotteslästerung im Turm zu büßen, was aber durch seine bisherige Haft als abgebüßt gilt, nimmt dieses Urteil an, gelobt, ihm in allen Stücken nachzukommen und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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