Johann Philipp Schindelin von Unterreitnau verleiht Georg Ruess und Ehefrau Agatha Stroblerin auf Lebenszeit als Schupflehen Hof und Gut zu Wannenhäusern, das früher Peter Hager von Ettenkirch und Ehefrau Margretha Hallerin innehatten. Die Beliehenen müssen es in gutem Zustand halten und persönlich bewirtschaften. Sie dürfen nichts entfremden und keine Hausleute aufnehmen. Holz dürfen sie nur für den Eigenbedarf schlagen, der Verleiher behält sich den Holzeinschlag für den eigenen Bedarf vor. Jährlich entrichten sie auf Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgült 9 Scheffel Vesen und 6 Scheffel Hafer sowie 2 lb d an Geld in Ravensburger Maß und Währung, 1 Henne, 6 Hühner, 100 Eier, 2 Streichen Gersten, 2 Reisten Werg, 1 Gans, 1 Imi Erbsen. Im Herbst leisten sie einen Fuhrdienst zum Bodensee nach Wein. Nach Wahl des Verleihers zahlen sie stattdessen 10 ß d. Sie müssen diesen auch ins Bad oder anderswohin fahren, in welchem Fall der Verleiher die Futterkosten trägt. Bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es muß dann mit Mist, Heu, Stroh, Mistrichte und der dritten Garbe Winterkorn zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
Vollständigen Titel anzeigen
Johann Philipp Schindelin von Unterreitnau verleiht Georg Ruess und Ehefrau Agatha Stroblerin auf Lebenszeit als Schupflehen Hof und Gut zu Wannenhäusern, das früher Peter Hager von Ettenkirch und Ehefrau Margretha Hallerin innehatten. Die Beliehenen müssen es in gutem Zustand halten und persönlich bewirtschaften. Sie dürfen nichts entfremden und keine Hausleute aufnehmen. Holz dürfen sie nur für den Eigenbedarf schlagen, der Verleiher behält sich den Holzeinschlag für den eigenen Bedarf vor. Jährlich entrichten sie auf Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgült 9 Scheffel Vesen und 6 Scheffel Hafer sowie 2 lb d an Geld in Ravensburger Maß und Währung, 1 Henne, 6 Hühner, 100 Eier, 2 Streichen Gersten, 2 Reisten Werg, 1 Gans, 1 Imi Erbsen. Im Herbst leisten sie einen Fuhrdienst zum Bodensee nach Wein. Nach Wahl des Verleihers zahlen sie stattdessen 10 ß d. Sie müssen diesen auch ins Bad oder anderswohin fahren, in welchem Fall der Verleiher die Futterkosten trägt. Bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es muß dann mit Mist, Heu, Stroh, Mistrichte und der dritten Garbe Winterkorn zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 1982
B 522 II U 1899
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1651 September 14 (den vierzehenden monats tag Septembris)
26,3 x 56,7 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Johann Philipp Schindelin von Unterreitnau
Empfänger: Georg Ruess und Ehefrau Agatha Stroblerin
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Vermerke: Stellenweise durchgestrichen bzw. überschrieben.
Empfänger: Georg Ruess und Ehefrau Agatha Stroblerin
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Vermerke: Stellenweise durchgestrichen bzw. überschrieben.
Hager, Margretha
Hager, Peter
Haller, Margaretha
Rues, Georg
Ruess, Agatha
Schindelin von Unterreitnau, Johann Philipp
Stroblerin, Agatha
Bodensee
Ettenkirch : Friedrichshafen FN; Einwohner
Ravensburg RV; Maß
Ravensburg RV; Währung
Unterreitnau : Lindau (Bodensee) LI; Einwohner
Wannenhäusern : Ettenkirch, Friedrichshafen FN
Wannenhäusern : Ettenkirch, Friedrichshafen FN; Einwohner
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:30 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
- Neuwürttembergische Herrschaften vor 1803/1806-1810 (Tektonik)
- Bistümer, Stifte, Klöster und Pfarreien (Tektonik)
- Augustinerkloster Kreuzlingen - Restituierte Klöster (Tektonik)
- Weingarten, Benediktinerkloster (Bestand)
- Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I (Bestand)
- Urkunden (Gliederung)