Johann Philipp Schindelin von Unterreitnau verleiht Georg Ruess und Ehefrau Agatha Stroblerin auf Lebenszeit als Schupflehen Hof und Gut zu Wannenhäusern, das früher Peter Hager von Ettenkirch und Ehefrau Margretha Hallerin innehatten. Die Beliehenen müssen es in gutem Zustand halten und persönlich bewirtschaften. Sie dürfen nichts entfremden und keine Hausleute aufnehmen. Holz dürfen sie nur für den Eigenbedarf schlagen, der Verleiher behält sich den Holzeinschlag für den eigenen Bedarf vor. Jährlich entrichten sie auf Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgült 9 Scheffel Vesen und 6 Scheffel Hafer sowie 2 lb d an Geld in Ravensburger Maß und Währung, 1 Henne, 6 Hühner, 100 Eier, 2 Streichen Gersten, 2 Reisten Werg, 1 Gans, 1 Imi Erbsen. Im Herbst leisten sie einen Fuhrdienst zum Bodensee nach Wein. Nach Wahl des Verleihers zahlen sie stattdessen 10 ß d. Sie müssen diesen auch ins Bad oder anderswohin fahren, in welchem Fall der Verleiher die Futterkosten trägt. Bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es muß dann mit Mist, Heu, Stroh, Mistrichte und der dritten Garbe Winterkorn zurückgegeben werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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