Propst und Konvent des Chorherrenstifts St. Michael zu den Wengen in Ulm vergleichen sich mit dem dortigen Magistrat hinsichtlich der seit langem herrschenden Differenzen um die Sonderbesteuerung (Extrasteuern) des Gotteshauses und die Entrichtung des Wein- und Bierungeldes durch dasselbe dergestalt, dass das Stift der Stadt einmalig 4000 fl unablösiges Kapital überschreiben wird, mit dessen künftigem jährlichem Zinsertrag (200 fl) künftig pauschal das von der Stadt geforderte Ungeld und sämtliche Sondersteuern, es seien solche des Reiches oder des Kreises, abgegolten sein sollen (Zweitfertigung von U 182).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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