B 189 Teil 2: Gesundheit
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Gliederung
BArch B 189 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Vorbemerkung Das vorliegende Teilfindbuch für den Bereich Gesundheit des Bestands B 189 Bundesministerium für Jugend, Frauen, Familie und Gesundheit (BMJFFG) umfasst alle im Zeitraum 1969 bis 1991 in der Abteilung Gesundheit des Bundesministeriums entstandenen und als archivwürdig bewerteten Akten, die dem Bestand B 189 zugeordnet wurden. Im Hinblick auf die Organisationsgeschichte des Ministeriums sind zur Einleitung des Gesamtfindbuchs aus dem Jahr 2000 keine Ergänzungen notwendig, da die Abteilung Gesundheit des BMJFFG bereits 1991 in das neu gegründete Bundesministerium für Gesundheit ausgegliedert wurde. Weitere Informationen zu der Entwicklung nach 1991 sind in der Einleitung des Bestands B 353 Bundesministerium für Gesundheit (BMG) dargestellt. Da die Überlieferung in dem Bereich Gesundheit seit der Erstellung des Gesamtfindbuchs um zahlreiche Vorgänge ergänzt wurde, war eine Überarbeitung und stärkere Untergliederung der Klassifikation zur besseren Übersichtlichkeit erforderlich. Grundsätzlich diente die bestehende Klassifikation als Orientierung; die aufgabenbezogene Struktur wurde beibehalten, da selbst der ausführlichste Aktenplan von 1974 nicht alle in den Akten angetroffenen Aktenzeichen nachweist. Zu den bereits in der Einleitung zum Findbuch Teil 1 genannten inhaltlichen Schwerpunkten der Überlieferung im Bereich Gesundheit sind im Verlauf der Erschließung in den letzten Jahren weitere Akten mit gesundheitspolitisch interessanten Themen hinzugekommen. Dazu gehören zahlreiche Vorgänge zu Ärzten, Zahnärzten und sonstigen Gesundheitsberufen (Klassifikationshauptgruppe 3) sowie zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittelmissbrauchs (4.11). Außerdem wurden viele Akten zu verschiedenen Teilgebieten der Gesundheitshilfe und des Gesundheitsschutzes (4) bewertet und verzeichnet. Abschließend erscheinen die Verzeichnungseinheiten zur AIDS-Bekämpfung und -Prävention (4.7) hervorhebenswert. Als korrespondierender Bestand ist neben den Beständen B 142 Bundesministerium für Gesundheitswesen (1961-1969) und B 106 Bundesministerium des Innern (1949-1961) der Bestand B 353 mit den Akten des 1991 gegründeten BMG zu nennen. Anders als das Gründungsdatum des BMG vermuten lässt, umfasst die Überlieferung in B 353 nicht nur die nach 1991 entstandenen Akten, sondern auch zahlreiche Vorgänge mit einer früheren Laufzeit, die im BMJFFG angelegt und nach 1991 in der Abteilung Gesundheit des BMG weitergeführt wurden. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass sich viele Bandfolgen im Bestand B 353 fortsetzen. In diesen Fällen weist meist eine Bemerkung auf die Folgebände hin. Koblenz, im Mai 2012 Catrin Schultheiß
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 12:38 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Bundesarchiv (Archivtektonik)
- Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) (Tektonik)
- Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) (Tektonik)
- Jugend, Familie, Senioren, Gesundheit (Tektonik)
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Bestand)
- B 189 Teil 2: Gesundheit (Gliederung)