Hans von Wernau (Werdnow) verspricht seinem Vetter Veit von Wernau zu Pfauhausen (Pfahuszen), der sich zusammen mit anderen Schwägern und Freunden von Hans gegenüber Jörg von "Eiwsessen" gen. Heußlin (Hewszlin) wegen 500 rheinische Gulden und 25 Gulden an jährlich an Letare fälliger Zinsen als Mitschuldner und Bürge verpflichtet hat, ihm alle aus der Bürgschaft erwachsenen Schäden zu ersetzen und ihn binnen 5 Jahren von dieser Verpflichtung durch Auslösung der Gülte zu lösen. Andernfallls können die Schäferei des Ausstellers in Wendlingen, die für 50 Gulden, drei Hemling, vier Lämmer, vier Käse und die Milch von acht Tagen verliehen ist und alle anderen Leute, Untertanen, Verwandte, Einkünfte und Güter des Ausstellers gepfändet werden.