Papst Gregor IX. befiehlt allen Erzbischöfen, Bischöfen, Äbten, Prioren, Archidiakonen, Dekanen und anderen Prälaten, den Deutschen Orden zu fördern, von dessen Gütern, die ihm von Gesunden oder Kranken übertragen wurden - unabhängig davon, ob diese wieder genesen seien oder ihre Grablege an anderem Ort gewählt hätten -, nichts für sich zu beanspruchen und sich mit einem Viertel der Nachlässe ihrer in Deutschordenshäusern bestatteten Pfarrkinder zufriedenzugeben, ausgenommen der Waffen und Pferde, die dem Orden zur Verteidigung des Heiligen Landes vermacht würden. Den Priesterbrüdern im Deutschen Orden soll gestattet sein, denjenigen, die sich in Ordenshäusern bestatten lassen, die Beichte abzunehmen. Gegeben Lateran 1228 Februar 4 (II Non. Feb. pont. an. I).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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