Hans Metzger d. J. zu Öffingen, Leibeigener des edlen und festen Junkers Werner v. Neuhausen, verspricht auf die Erlaubnis seines Junkers, seine häusliche Wohnung nach seinem Belieben zu wählen, jährlich die Leibhenne zu geben und den anderen Verpflichtungen eines Leibeigenen nachzukommen, insbesondere aber nicht in eine Stadt oder einen Flecken zu ziehen, wo man keine Leib- oder Fastnachthenne zu geben braucht